Vier Landkreise schaffen zusätzliche Notunterkünfte mit 4.000 Plätzen / Stadt Frankfurt a.M. erweitert Erstversorgungszentrum auf 2.000 Plätze
Wiesbaden. Das Hessische Innenministerium hat die unteren Katastrophenschutzbehörden der Landkreise Marburg-Biedenkopf, Wetteraukreis, Vogelsbergkreis und Hochtaunuskreis mit einem Einsatzbefehl beauftragt, jeweils eine Notunterkunft für bis zu 1.000 Personen für die kurzfristige Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine bis zum kommenden Samstag, 12. März 2022 zur Verfügung zu stellen. Die Leitung und Belegung der Einrichtungen wird von der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen (EAEH) übernommen. Außerdem wurde die Stadt Frankfurt am Main beauftragt, schnellstmöglich ein Erstversorgungszentrum im Umfang von 2.000 Plätzen in der Nähe des dortigen Hauptbahnhofs auszubauen. An diesem wichtigen Verkehrsknotenpunkt kommt zurzeit die Mehrzahl der geflüchteten Menschen an. Das Land Hessen trägt die Kosten für den Aufbau und Betrieb dieser neuen zusätzlichen Einrichtungen. Die freiwilligen Katastrophenschutzhelferinnen und -helfer der vier Landkreise sowie der Stadt Frankfurt stehen für diese wichtigen Aufgaben bereit.
Der Hessische Innenminister Peter Beuth erklärte: „Aufgrund der russischen Invasion sind laut Schätzungen der Vereinen Nationen bereits zwei Millionen Menschen aus der Ukraine nach Westen geflüchtet. Die meisten Kriegsflüchtlinge werden von den angrenzenden EU-Staaten aufgenommen, jedoch steigen die Zugangszahlen in der Bundesrepublik stetig. Gemeinsames Ziel der Kommunen und des Landes ist es, die Menschen so schnell wie möglich in unseren Städten und Gemeinden unterzubringen. Dort können sie aufgrund eines bundesweit einheitlichen Verfahrens ihre Kinder in die Schule schicken, am Arbeitsmarkt teilnehmen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Ich danke den vier Landkreisen sowie der Stadt Frankfurt und insbesondere ihren engagierten Katastrophenschutzhelferinnen und
-helfern für ihre Einsatzbereitschaft, die ganz im Zeichen der Solidarität mit der Ukraine steht.“
Hessens Sozial- und Integrationsminister Kai Klose betont, dass Hessen schnell und unbürokratisch helfen werde. „Mit der Erweiterung unserer Aufnahmekapazitäten bereiten wir uns darauf vor, die Hilfesuchenden rasch zu versorgen. Die EAEH und ihre Außenstellen ist eine wichtige Anlaufstelle für alle Kriegsgeflüchteten, die keine Familienangehörigen, Freunde oder Bekannte in Hessen haben. Sie dient als Zwischenstation für wenige Tage.“
EAEH-Kapazitäten werden parallel weiter ausgebaut
In der EAEH wurden seit dem 24. Februar insgesamt 1.171 ukrainische Flüchtlinge aufgenommen. Da die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes auch aufgrund der coronabedingten Vorsichtsmaßnahmen über eine begrenzte Anzahl freier Unterbringungsplätze verfügt, werden an den bereits bestehenden Standorten Leichtbauhallen zur möglichen kurzfristigen Unterbringung größerer Gruppen errichtet, in denen Geflüchtete vorübergehend untergebracht werden können. Allerdings ist bereits absehbar, dass auch diese Erweiterung angesichts der Zahl der aktuell in Deutschland Schutz suchenden Menschen, nicht ausreichen könnte.
Neben der Identitätsfeststellung werden die Geflüchteten in der EAEH medizinisch betreut und erhalten ein Impfangebot. Anschließend werden die Menschen rasch den Landkreisen und kreisfreien Städten in Hessen nach Richtlinie des hessischen Landesaufnahmegesetzes (LAG) zugewiesen. Die Aufnahmequote der Landkreise und kreisfreien Städte wird durch Rechtsverordnung der Landesregierung bestimmt. Dabei wird insbesondere die Einwohnerzahl berücksichtigt. Die Zuweisung an die kreisangehörigen Gemeinden obliegt dann dem jeweiligen Kreisausschuss.
Verkehrsknotenpunkt Frankfurt ist gegenwärtig Ziel vieler Kriegsflüchtlinge
Eine Vielzahl ukrainischer Flüchtlinge kommt aktuell mit Zügen am Frankfurter Hauptbahnhof an. Ein Teil der Menschen begibt sich dann weiter zu Verwandten oder Bekannten in Hessen, ein Teil wird von der Stadt Frankfurt am Main erstversorgt. Am vergangenen Wochenende waren es 500 Personen, die sich bei der Stadt gemeldet haben. Hierzu hat die Stadt ein Erstversorgungszentrum auf dem Messegelände eingerichtet. Frankfurt wurde nun mit dem Einsatzbefehl beauftragt, das Erstversorgungszentrum auf bis zu 2.000 Plätze auszubauen. Es soll als erweiterte Zwischenstation dienen.
Land Hessen bittet Kriegsflüchtlinge, sich bei kommunalen Ausländerbehörden zu melden
Da Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine mit biometrischem Pass und einem daraus erwachsenden 90-Tage-Visum zunächst keiner ausländerrechtlichen Meldepflicht unterliegen, kann derzeit noch keine genaue Gesamtzahl der bisher Eingereisten erhoben werden. Dies gilt auch für diejenigen Flüchtlinge, die ohne biometrischen Pass einreisen und der sogenannten Massenzustrom-Richtlinie unterfallen. Seitens des Bundes wurde bisher noch kein Verteilverfahren auf die Bundesländer etabliert, wie dies in der Flüchtlingskrise 2015 über das EASY-System der Fall war, sodass das aktuelle Zugangsgeschehen durch das Reiseverhalten der Flüchtlinge und vom Bund beauftragte Transportdienstleistungen bestimmt wird. Die Freizügigkeit innerhalb Deutschlands und Europas ohne Wohnsitzauflagen eröffnet den Flüchtlingen im Rahmen ihres Status völlige Reise- und Niederlassungsfreiheit. Die Flüchtlinge aus der Ukraine werden aber seitens des Landes Hessen gebeten, sich bei den Ausländerbehörden zu melden, um die weiteren Modalitäten ihres Aufenthalts und mögliche Bedarfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz festlegen zu können, so dass hier eine Nacherfassung erfolgen kann.
Hintergrund:
Auf der Seite www.innen.hessen.de/hessen-hilft-ukraine hat die Hessische Landesregierung alle derzeit verfügbaren Anlaufstellen für vom Krieg mittelbar oder unmittelbar betroffenen Menschen in Hessen zusammengefasst. Unter ukraine@hmdis.hessen.de sowie der Hotline 0800 – 110 3333 stehen Mitarbeiter der BAO Ukraine des Landes Hessen auch kommunalen Vertretern für etwaige Fragestellungen zur Verfügung.
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