Karlsruhe (ots)
Die Bundesanwaltschaft hat gestern(27. Juni 2019) beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs Antrag auf Erlass von Haftbefehlen gegen den den 64-jährigen deutschen Staatsangehörigen Elmar J. sowie den 43-jährigen deutschen Staatsangehörigen Markus H. wegen Verdachts der Beihilfe zum Mord (§§ 211, 27 StGB) stellen.
Die beiden Beschuldigten wurden am (26. Juni 2019) auf Veranlassung der Bundesanwaltschaft vorläufig festgenommen. Des Weiteren wurden ihre Wohnungen im Landkreis Höxter sowie in Kassel durchsucht.
Die Bundesanwaltschaft wirft den beiden Beschuldigten im Wesentlichen folgenden Sachverhalt vor:
Der Beschuldigte Elmar J. steht im Verdacht, dem dringend tatverdächtigen Stephan E. im Jahr 2016 die spätere Tatwaffe eine Faustfeuerwaffe im Kaliber .38 verkauft zu haben. Der Kontakt zwischen den beiden soll dabei durch den Beschuldigten Markus H. hergestellt worden sein. Elmar J. und Markus H. sollen dabei Kenntnis von der rechtsextremistischen Gesinnung des Stephan E. gehabt haben. Ebenfalls haben sie es für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen, dass Stephan E. die von Elmar J. bezogenen Schusswaffen zu einem politisch motivierten Tötungsverbrechen einsetzen wird.
Es bestehen bislang keine greifbaren Hinweise dafür, dass die Beschuldigten Elmar J. und Markus H. von den konkreten Anschlagsplänen Kenntnis hatten, geschweige denn in diese eingebunden gewesen sind. Bislang fehlen auch zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass sich die drei Beschuldigten zu einer rechtsterroristischen Vereinigung zusammengeschlossen hatten.
Ausgangspunkt der Ermittlungen gegen die Beschuldigten Elmar J. und Markus H. waren die Angaben des dringend tatverdächtigen Stephan E. Dieser hatte sich am Dienstag umfangreich und detailliert zum Tatvorwurf eingelassen. Er hat auch die Lage eines Waffenverstecks und die Herkunft dieser Waffen mitgeteilt. In diesem Versteck konnten diverse Schusswaffen, darunter auch die mutmaßliche Tatwaffe, sichergestellt werden. Die diesbezüglichen kriminaltechnischen Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen.
Zusätzlich hat Stephan E. angegeben, selbst Waffen an zwei Personen verkauft zu haben. Daher hat die Staatsanwaltschaft Kassel entsprechende Ermittlungen eingeleitet. Es liegen der Bundesanwaltschaft derzeit keine Anhaltspunkte dafür vor, dass diese beiden Beschuldigten in strafrechtlich relevanter Weise in die Ermordung von Dr. Walter Lübcke verstrickt sind. Daher scheidet derzeit eine Übernahme der Ermittlungen durch die Bundesanwaltschaft aus.
Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft werden sich intensiv mit der Frage beschäftigen, in welchem Verhältnis Stephan E., Elmar J., Markus H. sowie die beiden anderen Beschuldigten zueinander stehen. Auch das Umfeld dieser Personen wird umfassend ausgeleuchtet werden.
Die Beschuldigten Elmar J. und Markus H. werden im Laufe des heutigen Tages dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der über die Anordnung der Untersuchungshaft entscheiden wird.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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