Unternehmen und Umwelt-NGOs fordern gemeinsam naturverträglichen Ausbau
Deutsche Umwelthilfe, NABU, WWF, Ørsted, RWE und Vattenfall setzen sich gemeinsam für den Erhalt der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei Offshore-Windenergieprojekten ein. Anlass ist die Umsetzung der „Erneuerbare-Energien-Richtlinie“ (RED III) für den Windenergieausbau auf See.
Nach dem aktuellen Gesetzesentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums soll in den noch auszuweisenden Flächen die Pflicht zur Durchführung einer projektspezifischen UVP, die Auswirkungen des Projekts auf die Meeresumwelt untersucht, zugunsten einer strategischen Umweltprüfung entfallen.
Die Energiewende und der damit verbundene Bau von Offshore-Windparks ist angesichts der
eskalierenden Klimakrise von höchster Wichtigkeit. Gleichzeitig kann der Klima- und Naturkrise nur mit gesunden und widerstandsfähigen Ökosystemen entgegengetreten werden. Der Ausbau von Offshore-Windparks muss deshalb unbedingt naturverträglich vonstattengehen. Dafür ist die UVP für die Windkraft auf See ein seit Jahrzehnten in Deutschland bewährtes und notwendiges Instrument, das eine vorrausschauende kumulative Folgenabschätzung erlaubt.
Die Prüfung der Umweltverträglichkeit stellt jedoch kein Hemmnis für einen fristgerechten Ausbau der Offshore-Windenergie dar. Vielmehr schafft die UVP Rechtssicherheit und ist entsprechend eine unerlässliche Grundlage für Investitionsentscheidungen in Offshore-Windparks. Der Wegfall einer verpflichtenden UVP würde weder einen Beitrag für einen beschleunigten Ausbau der Offshore-Windenergie leisten noch dessen Naturverträglichkeit gewährleisten.
Verfahren könnten vielmehr durch eine angemessene Personalaufstockung sowie eine umfassende Digitalisierung der Genehmigungsprozesse verkürzt werden. Limitierende Faktoren beim Ausbau der Offshore-Windenergie stellen derzeit die begrenzten Produktionskapazitäten sowie Engpässe in der Lieferkette dar, die bereits zur Ankündigung von Verzögerungen bei Offshore-Netzanbindungssystemen in der deutschen Nordsee geführt haben.
Das bei der Umsetzung der RED III federführende Bundeswirtschaftsministerium hat nun die Möglichkeit, die Weichen für einen naturverträglichen Offshore-Ausbau zu stellen, Investitionssicherheit zu wahren und dabei Klima- und Naturschutz gleichwertig zu berücksichtigen. Dazu gehört das Beibehalten einer flächenscharfen UVP.