Baierbrunn (ots) – Jeder, der regelmäßig verreist, sollte eine Reisekrankenversicherung haben. Die gesetzlichen Kassen zahlen im Fall von Krankheit oder Unfall im Ausland nicht den Rücktransport. Bei der Wahl der Versicherung sollten die Kunden darauf achten, dass “im medizinisch sinnvollen Fall” gezahlt wird, nicht nur im “medizinisch notwendigen”, wie der Finanzexperte Sascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern im Gesundheitsmagazin “Apotheken Umschau” rät.
“Medizinisch notwendig” bedeutet, dass der Transport nur bezahlt wird, wenn die Verletzung oder Krankheit am Urlaubsort nicht adäquat versorgt werden kann.
In den meisten europäischen Ländern ist das nicht der Fall. “Medizinisch sinnvoll” hingegen meint, dass die Aussicht auf Heilung zu Hause als besser erachtet wird, weil Patienten etwa keinen Dolmetscher im Krankenhaus brauchen und Angehörige sich kümmern können.
In der aktuellen “Apotheken Umschau” erklärt Experte Straub, welche weiteren Versicherungen und Zusatzleistungen für wen sinnvoll sind.
Das Gesundheitsmagazin “Apotheken Umschau” 6/2018 B liegt aktuell in den meisten Apotheken aus.
Wort & Bild Verlag – Apotheken Umschau
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