Nordhessen: Bilanz der Verkehrskontrollen an Karneval: 39 Fahrer unter Alkohol oder Drogen aus dem Verkehr gezogen

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Kassel (ots) – 39 Fahrer, die offenbar unter Alkohol oder Drogeneinfluss am Steuer ihres Wagens gesessen hatten, zog die Polizei in Nordhessen in der Karnevalszeit aus dem Verkehr. In 19 Fällen stellten die vielerorts eingesetzten Beamten bei den angehaltenen Verkehrsteilnehmern eine Alkoholisierung fest, in 20 Fällen stehen die Fahrer im Verdacht, unter Drogen gefahren zu sein. Für insgesamt 13 Nordhessen beginnt die Fastenzeit aus diesen Gründen nun zudem ohne Führerschein.

1684 Fahrzeuge und 1963 Personen überprüft

1684 Fahrzeuge und 1963 Personen überprüften Beamte der nordhessischen Polizeireviere und -stationen sowie der Verkehrsdienste der Direktionen zur Faschingszeit auf die Verkehrstüchtigkeit. 463 Mal pusteten Fahrzeugführer in Atemalkoholtests; viele von ihnen Vernünftige, die nüchtern am Steuer ihrer Wagen saßen. Trotz der Vorankündigungen verstärkter Polizeikontrollen zur Karnevalszeit gab es jedoch auch dieses Jahr wieder einige unbelehrbare Närrinnen und Narren: Gegen 17 Fahrer leiteten die Beamten Verfahren wegen der Straftat der Trunkenheit im Straßenverkehr ein, da sie entweder mit mindestens 1,1 Promille gestoppt worden oder mit geringerer Alkoholisierung durch Ausfallerscheinungen aufgefallen waren. 20 Fahrer müssen sich aufgrund ihrer mumaßlichen Drogenbeeinflussung wegen der gleichen Straftat verantworten. In zwei weiteren Fällen hatten Verkehrsteilnehmer zwischen 0,5 und 1,1 Promille gepustet. Sie erwartet wegen dieser Ordnungswidrigkeit nun ein Bußgeld von mindestens 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

Sieben Unfälle durch berauschte Fahrer

Fahrten unter dem Einfluss von Rauschgift oder Alkohol blieben aber leider nicht immer folgenlos. An sechs Unfällen im Zeitraum der Kontrollen waren alkoholisierte Fahrer beteiligt, in einem Fall führen die Beamten die Unfallursache auf eine Drogenberauschung des Fahrers zurück. In sechs Fällen blieb es beim Sachschaden, in einem Fall war ein Verletzter zu beklagen.

Polizeipräsidium Nordhessen

 

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