Im Jahr 2020 treten im Prüfwesen wieder zahlreiche Neuerungen in Kraft. Der TÜV-Verband zeigt, was sich für Wirtschaft und Verbraucher ändert:
Neue Medizinprodukte-Verordnung
Ab 26. Mai 2020 ist die neue Medizinprodukte-Verordnung gültig. Ziel der Verordnung ist es, die Sicherheit für Patientinnen und Patienten beim Einsatz von Medizinprodukten zu verbessern und das Schutzniveau innerhalb der EU zu vereinheitlichen. Alle neuen und viele bereits auf dem Markt befindliche Medizinprodukte müssen die neuen Regelungen einhalten. Die Verordnung verschärft die Anforderungen an Hersteller, Behörden und Benannte Stellen. Letztere sind im staatlichen Auftrag für die Prüfung von Medizinprodukten zuständig. Die Hersteller müssen beispielsweise mehr klinische Studien vorweisen und die Benannten Stellen können unangekündigte Audits in der Produktion durchführen. Mit Hilfe von Identifikationsnummern können Medizinprodukte besser zurückverfolgt werden und eine umfassende Datenbank verbessert die Transparenz des Systems. Der TÜV-Verband rechnet allerdings mit Schwierigkeiten beim Start, da die Einhaltung aller Anforderungen zum Stichtag kaum noch umzusetzen ist.
Höherer Umweltbonus für E-Fahrzeuge
Interessenten von Elektroautos können sich auf höhere Förderprämien freuen. Der Umweltbonus genannte Zuschuss bei E-Fahrzeugen bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro soll von 4.000 auf 6.000 Euro steigen. Bei Fahrzeugen mit einem Kaufpreis bis 65.000 Euro wird der Zuschuss auf 5.000 Euro erhöht. Bei Plug-in-Hybriden soll der Zuschuss auf 4.500 (Neupreis bis 40.000 Euro) bzw. 3.750 Euro (Neupreis 40.000 bis 65.000 Euro) steigen. Die angepasste Förderrichtlinie soll nach einer beihilferechtlichen Prüfung durch die EU-Kommission “so bald wie möglich in Kraft treten”.
Abbiegeassistent für Lkw
Endlich mehr Sicherheit für Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer: Für neue Lang-Lkw (18,75 m bis 25,25 m) wird die Ausstattung mit einem Abbiegeassistenten und mitblinkenden Seitenmarkierungsleuchten auf deutschen Straßen ab dem 1. Juli 2020 Pflicht. Abbiegeassistenten können dazu beitragen, schwere Unfälle an Kreuzungen mit Radfahrern zu verhindern. Für Bestandsfahrzeuge gilt eine Nachrüstpflicht ab 1. Juli 2022.
Strengere Verbrauchsmessung
Für die Typgenehmigung neuer Fahrzeugmodelle gilt ab dem 1. Januar 2020 die Pflicht zum Fuel Consumption Monitoring (FCM). Das heißt, bestimmte Verbrauchsdaten wie der Durchschnittsverbrauch oder die Häufigkeit elektrisch gefahrener Strecken wie beim Plug-in-Hybridauto müssen lebenslang gespeichert werden. Damit soll eine Abweichung des Typgenehmigungswertes und des realen Verbrauchs besser kontrolliert werden können.
Mindestalter für Moped-Führerschein sinkt
Der Bundestag hat Ende Oktober 2019 beschlossen, das Mindestalter zum Moped-Fahren dauerhaft zu senken. Mopeds sind motorisierte Zweiräder, die bis zu 45 km/h schnell sein dürfen. Jugendliche können in Zukunft bereits mit 15 Jahren den Moped-Führerschein machen. Allerdings darf jedes Bundesland selbst entscheiden, ob es die Neuregelung auch tatsächlich umsetzt. In den östlichen Flächenländern laufen bereits seit 2013 entsprechende Modellprojekte unter dem Stichwort “Moped mit 15”.
Zahlreiche neue Verkehrsregeln
Im Laufe des Jahres 2020 treten eine Reihe neuer Verkehrsregeln in Kraft. Zuvor muss sich aber der Bundesrat noch abschließend mit der StVO-Novelle befassen. Einen Schwerpunkt bildet der Radverkehr. So wird das für Radler gefährliche Parken in zweiter Reihe sowie auf Geh- und Radwegen härter bestraft. Auch die bestehende Grünpfeilregelung soll erweitert werden. Vorgesehen ist, dass das Blechschild an Ampeln auch für Fahrradfahrer gelten soll, wenn sie von einem Radfahrstreifen oder Radweg aus rechts abbiegen wollen. Darüber hinaus ist ein eigenes Grünpfeilschild nur für Radler geplant. Kommunen können künftig Fahrradzonen einrichten, in denen nur Radfahrer erlaubt sind. Diese und alle weiteren geplanten Änderungen sind auf der Webseite des Bundesverkehrsministeriums abrufbar: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/stvo-novelle.html
Ermäßigte Mehrwertsteuer auf Bahntickets
Die Bundesregierung hat im Rahmen ihres Klimapakets eine Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes bei Bahntickets im Fernverkehr auf 7 Prozent beschlossen. Die Deutsche Bahn hat angekündigt, den Steuervorteil 1:1 an ihre Kunden weiterzugeben. Zudem verzichtet sie auf eine Preiserhöhung im Fernverkehr. Eine Fahrt im ICE könnte so schon mit Bahncard ab 13,40 Euro im Supersparpreis zu haben sein, ohne Bahncard kostet das günstigste Ticket künftig 17,90 Euro. Die neuen Preise sind ab 1. Januar 2020 gültig.
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