Mit den Entgelten werden ausschließlich die aus Flughafeninfrastruktur resultierenden laufenden Kosten refinanziert. Die von der Fraport vorgelegte Entgeltordnung, die im Schnitt eine Erhöhung der Entgelte um 4,3 Prozent vorsieht, wurde nun vom Hessischen Wirtschafts- und Verkehrsministerium genehmigt.
Die neue Entgeltordnung folgt dem Ziel der Landesregierung, zusätzliche Anreize für den Einsatz möglichst lärmarmer Flugzeuge zu verankern. Hierzu werden die lärmabhängigen Flughafenentgelte für lautere Flugzeuge weiter erhöht. Der Einsatz von besonders modernen, lärmärmeren Flugzeugen wird durch Anpassungen an dem sogenannten Noise Rating Index (NRI) stärker als bisher belohnt. Zusätzlich werden Nachlässe nach dem NRI für Flüge, die ausnahmsweise in der Kernnacht zwischen 23 und 5 Uhr stattfinden, abgeschafft, um Flugbewegungen in dieser Zeit noch weiter zu reduzieren.
„Ich freue mich, dass die Fraport über die neue Entgeltordnung den Lärmschutz in der Region weiterentwickelt hat. Sie setzt darin weitere ökonomische Anreize für Fluggesellschaften, in Frankfurt mit einem leiseren Flugzeug zu starten oder zu landen“, sagte Wirtschaft- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir heute in Wiesbaden. „Ich setze darauf, dass daran auch in Zukunft konsequent weitergearbeitet wird. Das betrifft nicht nur stärkere Anreize zur Vermeidung von Nachtflügen, sondern auch für den generellen Einsatz der leisesten Flugzeuge, die verfügbar sind.“
„Die weitreichende Verankerung von Anreizen zum lokalen Schutz vor Lärm und Schadstoffen in der Entgeltordnung ist vor allem für die Menschen in der Region Frankfurt-Rhein-Main eine gute Nachricht. Ich begrüße daher die im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vorgesehene Erhöhung der lärmabhängigen Flughafenentgelte genauso wie die dort vorgesehene Erweiterung der Aufgaben der Deutschen Flugsicherung um das Thema effektiven Lärmschutz“, sagte Al-Wazir. Er machte zudem deutlich, dass neben weiteren Anstrengungen beim Lärmschutz auch der Klimaschutz im Luftverkehr mit aller Kraft vorangetrieben werden müsse. Dies auch in der neuen Entgeltordnung zu verankern, war von der Fluglärmkommission während der Anhörung gefordert worden.
„Für den Klimaschutz bestehen allerdings eine Reihe von anderen regulatorischen und ökonomischen Instrumenten, die auch den Luftverkehr umfassen. In der Entgeltordnung aber steht der Schutz vor Lärm im Vordergrund“, so Al-Wazir. „Klar aber ist: Der Luftverkehr muss CO2-neutral werden. Wir brauchen den Ausbau der Schiene, um gute Alternativen für Kurzstreckenflüge zu schaffen. Außerdem müssen möglichst emissionsarme Flugzeuge eingesetzt werden und nicht zuletzt brauchen wir die Kraftstoffwende hin zu synthetischem Kerosin. Als Land Hessen arbeiten wir daran konsequent: zum Beispiel an Pilotanlagen für synthetisches Kerosin.“ Auf europäischer Ebene sei im Sommer 2021 ein umfangreiches Paket vorgelegt worden, unter anderem mit Mindestquoten für den Einsatz CO2-neutraler Kraftstoffe und Verbesserungen im CO2-Zertifikatehandel des Luftverkehrs, was sehr zu begrüßen sei.
In der Entgeltordnung enthalten ist auch ein so genanntes Incentive-Programm der Fraport AG zur Stärkung des Luftverkehrs, der massiv unter den Folgen der Corona-Pandemie gelitten hat. Verkehrsminister Al-Wazir machte deutlich, dass dieses Incentive-Programm nicht mit einem früheren Incentive-Modell der Fraport AG vergleichbar sei, das bereits Anfang 2021 widerrufen wurde. Das frühere Incentive-Modell FRA sollte vor allem Anreize für mehr Luftverkehr setzen, indem es Nachlässe für neue Flugverbindungen und neue Fluggesellschaften gewährte. Das neue „Recovery Program FRA 2022“ hingegen setzt Anreize für alle Fluggesellschaften, um die Fluggastzahlen wieder an das Vorkrisenniveau anzunähern und sieht für diesen Fall Nachlässe auf die mit der neuen Entgeltordnung erhöhten Entgelte vor. Nach den zugrundeliegenden Verkehrsprognosen ist für das Jahr 2022 nur eine langsame Erholung des Passagiervolumens zu erwarten, das weiterhin deutlich unter dem des Vorkrisenjahrs 2019 bleiben wird.
Information
- In seiner Rolle als Genehmigungsbehörde prüft das Hessische Wirtschafts- und Verkehrsministerium allein die rechtliche Genehmigungsfähigkeit des Antrags der Fraport.
- Gemäß § 19b des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) sind Flughafenentgelte zu genehmigen, wenn die in der Vorschrift genannten Voraussetzungen erfüllt werden.
- Hierzu müssen die Entgelte nach geeigneten, objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien geregelt sein.
- Der Genehmigungsbehörde kommt dabei kein Ermessensspielraum oder politischer Abwägungsspielraum zu; wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, hat sie die Genehmigung zu erteilen.
- Die Verantwortung für die Ausgestaltung der Entgeltordnung liegt nach der gesetzlichen Regelung beim Flughafenbetreiber. Dies gilt auch für die Gewährung von Nachlässen auf die Entgelte.
- Das Hessische Wirtschafts- und Verkehrsministerium ist nicht berechtigt, ein eigenes Entgelt festzusetzen oder dem Flughafenbetreiber eine bestimmte Entgeltordnung oder Entgeltstruktur bzw. den Verzicht auf ein Incentive-Programm vorzugeben.
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OV von Land Hessen
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