Maskenpflicht im ÖPNV ab Montag – Nordhessische Landkreise und NVV bitten Fahrgäste um Beachtung

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Die von der Hessischen Landesregierung angeordnete Maskenpflicht gilt ab Montag, 27. April 2020 in allen Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs in Nordhessen. Damit ist ein Schutz für Mund und Nase gemeint, der auch ein Tuch, Schal oder eine selbstgenähte Maske sein kann. 

Daher bitten die nordhessischen Landkreise gemeinsam mit dem NVV ihre Fahrgäste darum, diese Pflicht zu beherzigen und so gegenseitige Rücksichtnahme zu zeigen. Davon unberührt bleiben die gebotenen Abstands- und Hygieneregeln, die jeder anwenden sollte.

Der NVV wird gemeinsam mit seinen Verkehrsunternehmen mit Hilfe von Durchsagen und Informationen in den verschiedenen Fahrgastinformationsmedien auf die Maskenpflicht hinweisen. Die entsprechende Verordnung hat nicht das Ziel, die Kontrolle und Durchsetzung der Maskenpflicht den Verkehrsunternehmen aufzuerlegen. Das obliegt den jeweiligen Ordnungsbehörden.

Da in Hessen ab nächster Woche auch die Schule für bestimmte Abschlussklassen beginnt, wird mit mehr Fahrgästen gerechnet, die dann unterwegs sein werden. Dafür steht in Nordhessen ein Angebot zur Verfügung, das nahezu dem Normalfahrplan entspricht und alle verfügbaren Kapazitäten beinhaltet. Eine Ausweitung wird daher  nicht oder nur bedingt möglich sein.


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