Die EU-Kommission möchte die Entschädigungszahlungen der Bundesregierung an die Braunkohlebetreiber prüfen. Grundlage dafür ist das EU-Beihilferecht für freien Wettbewerb. Dazu kommentiert Viviane Raddatz, Klima- und Energieexpertin beim WWF Deutschland:
„Die Bundesregierung hat den Kohleausstieg schlecht verhandelt – für den Klimaschutz und die Steuerzahler:innen. Er dauert ohnehin schon zu lange und stößt dabei zu viel zusätzliche klimaschädliche Emissionen aus. Jetzt springt auch die EU-Kommission bei den Entschädigungen für die Braunkohlekraftwerke auf die Bremse.
Die Entschädigung an die Braunkohlebetreiber erfolgt insbesondere im Fall der LEAG ohne Gegenleistung. Die Kraftwerke der LEAG würden auch ohne die Entschädigung kaum länger laufen. Die Prüfung der EU-Kommission muss im Interesse der Öffentlichkeit absolut transparent sein und die Berechnung der Entschädigungen öffentlich machen. Die Bundesregierung darf die zunehmend unrentablen Braunkohlekraftwerke nicht vergolden. Dieser Kohleausstieg kann auch kein Modell für weitere Länder sein.
Die Bundesregierung hätte mit einem CO2-Mindestpreis mehr Klimaschutz für deutlich weniger Steuergeld bekommen. Der Mindestpreis bleibt der schnellste und wirtschaftliche Weg für den sauberen Ausstieg aus der klimaschädlichen Kohle.”
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Original Content von WWF Deutschland
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