Männer mit Schusswaffen lösen zwei Polizeieinsätze innerhalb weniger Stunden aus

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Zwei Festnahmen

Kassel (ots) – Dem Umstand, dass das Tragen täuschend echt aussehender Spielzeugwaffen in der Öffentlichkeit sehr schnell für große Angst und Unruhe sorgt, hat der Gesetzgeber bereits im Jahr 2008 mit einer Änderung des Waffengesetzes Rechnung getragen. Das Führen sogenannter Anscheinswaffen ist in der Öffentlichkeit seitdem verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu zehntausend Euro geahndet werden kann. Zu gleich zwei Polizeieinsätzen wegen in der Öffentlichkeit getragener Schusswaffen kam es jedoch am Mittwoch in Kassel. An verschiedenen Orten im Stadtgebiet hatten zwei Männer unabhängig voneinander innerhalb weniger Stunden durch das offen zur Schau gestellte Tragen von Pistolen für große Aufregung bei Passanten gesorgt. In Anbetracht der Tatsache, dass die eingesetzten Polizeibeamten bei solchen Einsätzen in der Regel vorher nicht wissen, ob sie es gleich mit einer scharfen Schusswaffe zu tun bekommen, gingen die Einsätze am Mittwoch mit der widerstandslosen Festnahme beider Männer schlussendlich noch glimpflich aus.[metaslider id=5142]

41-Jähriger soll Waffe auf Spielplatz durchgeladen haben

Zu dem ersten Einsatz war es gegen 17:45 Uhr im Stadtteil Oberzwehren gekommen. Ein Passant hatte beobachtet, wie ein Unbekannter auf einem Spielplatz an der Kronenackerstraße eine Schusswaffe durchlud, die Pistole dann in seinen Hosenbund steckte und anschließend zwischen mehreren Häusern verschwand. Sofort war ein Großaufgebot der Kasseler Polizei zum besagten Ort geeilt und hatte die Fahndung nach dem zunächst unbekannten und bewaffneten Mann aufgenommen. Die weiteren Ermittlungen führten schließlich zu einem 41-Jährigen aus Kassel, den Beamte des Polizeireviers Süd-West kurze Zeit später in seiner Wohnung festnahmen. Dort stellten sie auch eine Schreckschusswaffe sicher, bei der es sich um die von dem Zeugen beschrieben Waffe handeln dürfte. Da der 41-Jährige nicht im Besitz eines kleinen Waffenschein ist, der zum Führen einer solchen Waffe erforderlich ist, leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Waffengesetz gegen ihn ein und stellten die Schreckschusswaffe sicher.[metaslider id=9316]

Pistole im Hosenbund am “Stern”

Gegen 20:30 Uhr ereilte die Kasseler Polizei über den Notruf 110 dann eine nahezu identische Mitteilung aus der Bevölkerung. Ein Passant hatte in der Unteren Königsstraße, in Höhe der Sternkreuzung, einen Mann beobachtet, der ebenfalls eine Schusswaffe im Hosenbund stecken hatte. Wiederum waren sofort mehrere Streifen der Kasseler Polizei zum Ort des Geschehens geeilt und hatte den vom Zeugen beschriebenen Mann bei der Fahndung in Höhe der Jägerstraße festgenommen. Wie sich herausstellte, handelte es sich bei der von dem 42-Jährigen aus Kassel für jedermann sichtbar getragenen Waffe zwar um eine Softair-Waffe, die von einer scharfen Schusswaffe mit bloßem Auge jedoch nicht zu unterscheiden war. Auch diese Waffe stellten die Beamten sicher. Der 42-Jährige muss sich nun wegen des Führens einer Anscheinswaffe verantworten.

 

Polizeipräsidium Nordhessen

 

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