Einstimmig bei Enthaltung von zwei Fraktionen hat der Stadtverordnetenausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen das Programm zur Wiederankurbelung „Kopf hoch, Kassel!“ beschlossen. Damit können Unternehmen, Betriebe, Einrichtungen und Vereine, die von wirtschaftlichen Auswirkungen in Folge der Corona-Pandemie betroffen sind, ab Montag, 4. Mai, Soforthilfen beantragen. Der hinzu gekommene Förderanteil des Programms „Kopf hoch, Kassel!“ hat ein Volumen von insgesamt 18 Millionen Euro.
Oberbürgermeister Christian Geselle: „Mit ,Kopf hoch, Kassel!‘ wollen wir das gesellschaftliche und das wirtschaftliche Leben in unserer Stadt wieder anzukurbeln. Wir wollen den Betrieben, Einrichtungen und Vereine eine Perspektive geben und unseren Beitrag leisten, um die schweren wirtschaftlichen Folgen abzumildern.“
Ab Montag Anträge für Soforthilfen über alle Kanäle
Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen hat das Programm am Mittwoch, 29. April, per Eilentscheidung an Stelle der Stadtverordnetenversammlung nach § 51 a Hessische Gemeindeordnung beschlossen. Damit können Unternehmen, Betriebe, Einrichtungen und Vereine ab Montag, 4. Mai, einen Antrag stellen.
Wer einen Antrag stellen möchte, kann sich per E-Mail an kopfhoch@kassel.de melden. Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, bittet die Stadt Kassel darum, die Anträge nach Möglichkeit über die entsprechenden Online-Formulare zu stellen. Diese sind ab Montag, 4. Mai, 10 Uhr unter www.kassel.de/kopfhoch verfügbar. Dort werden auch die Ausführungsbestimmungen für die Beantragung der Zuwendungen zu finden sein.
Zudem ist eine telefonische Erreichbarkeit möglich unter der Rufnummer 0561/787 2020, die werktags zwischen 8 und 17 Uhr besetzt ist. Es ist natürlich auch möglich, dass die Anträge schriftlich gestellt werden. In diesem Fall sind Anträge zu richten an: Stadt Kassel, Programm „Kopf hoch, Kassel!“, Obere Königsstraße 8, 34117 Kassel.
Es ist nicht auszuschließen, dass es bei einer sehr großen Nachfrage zeitweise zu Wartezeiten kommen kann. Dafür bittet die Stadt Kassel schon jetzt um Verständnis. Alle Anträge werden unabhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung berücksichtigt.
Förderungen für inhabergeführte Kleinst- und Kleinbetriebe sowie Soloselbständige
Über „Kopf hoch, Kassel!“ werden inhabergeführte Kleinst- und Kleinbetriebe sowie Soloselbständige, die bedingt durch die Corona-Pandemie schließen mussten, bei Wiederaufnahme ihres Geschäftsbetriebs finanziell unterstützt. Hierfür stehen im städtischen Haushalt 2020 insgesamt 15 Millionen Euro zur Verfügung.
Inhabergeführte Kleinst- und Kleinbetriebe mit Geschäftssitz in Kassel erhalten bei Wiederaufnahme ihres Geschäftsbetriebs eine einmalige, nicht rückzahlbare Anschubfinanzierung in Höhe von 5.000 Euro. Der Zuschuss für Soloselbständige mit Wohnsitz in Kassel beträgt 2.000 Euro. Stichtag für den Geschäfts- bzw. Wohnsitz in Kassel ist der 13. März 2020. Ferner werden in den Ausführungsbestimmungen die Branchen aufgeführt, in denen förderwürdige Betriebe und Soloselbstständige ihrer Geschäftstätigkeit nachgehen.
Erstattung von Einnahmeverlusten für gemeinnützige Institutionen
Weiterhin gefördert werden gemeinnützige Institutionen, die sich Einnahmeverluste bedingt durch die Corona-Pandemie für insgesamt drei Monate bis zu einem Betrag von maximal 5.000 Euro erstatten lassen können. Diese einmalige Verlustabdeckung muss nicht zurückgezahlt werden. Hierfür stehen im städtischen Haushalt 2020 insgesamt drei Millionen Euro zur Verfügung.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine mit einem Vereinszweck nach § 52 der Abgabenordnung (AO) mit Sitz in Kassel und gemeinnützige Gesellschaften (gGmbH) mit gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken nach den §§ 52 bis 54 AO mit Sitz in Kassel. Der Verein oder die gGmbH muss am 13. März 2020 als gemeinnützig nach den §§ 52 bis 54 AO anerkannt sein.
documenta-Stadt Kassel
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