Das Ereignis hat keinerlei radiologische Auswirkungen. Eine Gefährdung des Personals, der Umgebung oder der Anlage war mit dem Vorkommnis nicht verbunden.
Nach der Internationalen Skala zur Bewertung von Vorkommnissen INES ist es der Stufe 0 (unterhalb der Skala = keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung) zuzuordnen.
Das Ereignis wurde von der Betreiberin in die Kategorie N (= Normal) nach den deutschen Meldekriterien eingestuft und fristgerecht (innerhalb von 5 Werktagen) der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde gemeldet.
Eine abschließende Bewertung des Ereignisses sowie der Maßnahmen gegen Wiederholung wird unter Hinzuziehung des atomrechtlichen Sachverständigen vorgenommen.
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OV von Land Hessen
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