Jetzt Bäume und Hecken in öffentlichen Straßen schneiden

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Bessere Sicht und mehr Sicherheit auf Gehwegen und Straßen: Auch in diesem Jahr erinnert das Straßenverkehrs‐ und Tiefbauamt die Grundstückseigentümer an die gesetzliche Pflicht, ihre Hecken, Büsche und Bäume zu schneiden.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt tätig zu werden. Von Oktober bis Ende Februar darf der Bewuchs stark zurückgeschnitten werden, damit es in der Wachstumsperiode nicht zu Konflikten durch starkaustreibende Äste, Hecken und sonstige Pflanzen auf Gehwegen und an Straßen gibt. Beim Rückschnitt gilt, auch die zulässigen Höhen der Gewächse um z. B. die Sichtdreiecke in Kreuzungsbereichen sowie das Lichtraumprofil von 2,50 Meter über dem Geh‐ bzw. Radweg und 4,50 Meter über der Fahrbahn frei zu halten.

Beispiele für gefährlichen Wildwuchs: Hier sind Fußgängerinnen und Fußgänger gezwungen, auf die Straße auszuweichen.

Der öffentliche Verkehrsraum bleibt damit zur Freude aller Verkehrsteilnehmer ganzjährig frei von Bewuchs und kann ungehindert sowie ohne Gefahr, insbesondere von Kindern, älteren und eingeschränkten Menschen, genutzt werden. Die beschriebenen Vorgaben werden im Rahmen der regelmäßigen Straßenkontrollen überprüft. Wer der Aufforderung zum Rückschnitt von Gehölzen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, muss mit einer kostenpflichtigen Ersatzvornahme rechnen. Im gegenseitigen Interesse bittet das Straßenverkehrsamt um die Mithilfe der Grundstückseigentümer.

Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger steht Regina Pudelko vom Straßenverkehrsamt unter der Telefonnummer 0561/787−6224 gerne zur Verfügung.

Stadt Kassel

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