Gültig ab 22.03.2020, 21:06. Gilt bis 27.03.2020, 23:55.
Bund und Länder haben sich heute auf weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus verständigt.
Die Hessische Landesregierung hat die Maßnahmen am heutigen Abend in einer Sonderkabinettssitzung beschlossen.
– Kernpunkt ist eine weitere Verschärfung des bereits bestehenden Kontaktverbots im öffentlichen Raum.
- Auch in Hessen dürfen sich ab sofort nur noch Gruppen von maximal zwei Personen gemeinsam in der Öffentlichkeit aufhalten.
- Ausnahmen sind nur dann erlaubt, wenn die Personen zu einem gemeinsamen Hausstand zählen.
- Ausgenommen von der 2-Personen-Begrenzung in der Öffentlichkeit sind zudem Personengruppen, die geschäftlich und dienstlich notwendigerweise gemeinsam unterwegs sein müssen.
- Auch Busse und Bahnen sind naturgemäß von der Regelung ausgenommen.
- Sie können also weiter genutzt werden.
- Auch die Abiturprüfungen in Hessen können weiterlaufen.
- Dabei sind die Hygienevorschriften zu beachten.
– Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie beispielsweise Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil hier körperliche Nähe unabdingbar ist.
Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich. http://corona.hessen.de
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