„Hotspot“-Regeln: Stadt Kassel verlängert die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht und zu Alkoholkonsumverbotszonen

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Die Stadt Kassel gilt aufgrund der anhaltend hohen Inzidenzen nach der Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen weiterhin als „Hotspot“-Kommune.

Da die in diesem Zusammenhang erlassene Allgemeinverfügung am 2. Februar 2022 ausläuft, hat die Stadt eine neue Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 erlassen, die bis zum Ablauf des 24. Februar 2022 Gültigkeit hat.

Daher gilt auch weiterhin an den in der Allgemeinverfügung genannten publikumsträchtigen öffentlichen Orten ein Alkoholkonsumverbot und in den benannten Bereichen der Fußgängerzonen im Innenstadtbereich die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske montags bis samstags zwischen 9 Uhr und 21 Uhr. Die genauen Örtlichkeiten können der Allgemeinverfügung entnommen werden: https://www.kassel.de/amtsblatt

Einhaltung der Maskenpflicht im Innenstadtbereich

Das Ordnungsamt kontrolliert im Rahmen des Streifendienstes täglich die Einhaltung der Maskenpflicht im Innenstadtbereich. Es konnte jedoch zunehmend festgestellt werden, dass sich bei den Besucherinnen und Besuchern der Innenstadt eine gewisse Müdigkeit einstellt und Personen öfter zur Einhaltung der Maskenpflicht ermahnt werden müssen. Damit das Bewusstsein für die geltenden Regeln nochmals geschärft wird, wurden in den letzten Tagen die Hinweisschilder zur Maskenpflicht erneuert.

 „Die weiterhin steigenden Infektionszahlen zeigen uns, dass es nach wie vor angezeigt ist, sich an die Hygiene- und Abstandsregeln zu halten und insbesondere dort eine Maske zu tragen, wo viele Personen im öffentlichen Raum zusammenkommen. Das Ordnungsamt wird auch zukünftig die Einhaltung der geltenden Corona-Regeln intensiv kontrollieren“ sagt Ordnungsdezernent Dirk Stochla.

documenta-Stadt Kassel


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