Home-Office: So bleibt die Arbeit sicher und gesund

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(ots) Aus Infektionsschutzgründen planen viele Unternehmen derzeit, Beschäftigte ins Home-Office zu schicken, oder haben dies bereits getan.

Nicht überall wird es jedoch fest eingerichtete Telearbeitsplätze geben. Wenn vorhanden, ist das heimische Arbeitszimmer mit Schreibtisch und Bürostuhl der beste Platz zum Arbeiten.

Aber auch wenn der heimische Küchentisch als Lösung herhalten muss, können Beschäftigte die Arbeit sicher und entspannt gestalten. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen geben folgende Tipps:

   - Gerät so aufstellen, dass möglichst keine Fenster oder 
     Lichtquellen sich darin spiegeln oder ins Gegenlicht geschaut 
     werden muss. Tageslicht kommt am besten von der Seite.
   - Der Abstand zum Bildschirm sollte 50-70 cm betragen.
   - Separate Tastatur, Maus und wenn vorhanden auch einen separaten 
     Bildschirm für Arbeiten am Notebook nutzen, da sie eine 
     ergonomischere Arbeitshaltung ermöglichen.
   - Am besten schaut man entspannt von oben auf den Bildschirm 
     herab, so als würde man ein Buch lesen. Für optimales Sehen 
     sollte der Monitor so weit nach hinten geneigt sein, dass der 
     Blick senkrecht auf den Bildschirm trifft. So ist 
     sichergestellt, dass der Kopf beim Blick auf den Monitor leicht 
     gesenkt ist, was Verspannungen vorbeugt.
   - Öfter die Sitzhaltung ändern und Bewegungspausen machen, um 
     Verspannungen im Rücken vorzubeugen.

Eine Überblicksgrafik zum Thema bietet das Magazin “Certo” der VBG unter https://www.certo-portal.de/arbeit-gestalten/artikel/zuhause-arbeiten-how-to-homeoffice/.

Hintergrund mobiles Arbeiten

Wird für einen beschränkten Zeitraum Home-Office empfohlen oder angeordnet, handelt es sich aus Arbeitsschutzsicht um mobile Arbeit. Sie ist abzugrenzen von der klassischen Form des Home-Office, der Telearbeit. Telearbeit heißt: Der Arbeitgeber richtet im Privatbereich von Beschäftigten einen Arbeitsplatz mit der entsprechenden Ausstattung ein und regelt die Arbeit von zuhause arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung. Hierfür macht die Arbeitsstättenverordnung entsprechende Vorgaben. Unter mobiler Arbeit sind Tätigkeiten zu verstehen, die außerhalb der Arbeitsstätte unter Nutzung von stationären oder tragbaren Computern oder anderen Endgeräten stattfinden und nicht zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten fest vereinbart sind. Solche Tätigkeiten umfassen auch das kurzfristig angesetzte Arbeiten in der eigenen Wohnung. Bei der Möglichkeit, während der Corona-Krise für einen begrenzten Zeitraum im Home-Office zu arbeiten, handelt es sich also – in der Regel – nicht um Telearbeit im Sinne der Arbeitsstättenverordnung, sondern um mobile Arbeit. Für mobile Arbeit gelten die allgemeinen Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes, spezielle Regelungen wie bei der Telearbeit gibt es jedoch nicht. In Ausnahmesituationen, wie jetzt im Rahmen der Corona-Krise, kann mobiles Arbeiten auch über einen längeren Zeitraum durchgeführt werden.

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)


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