Gerichtsentscheidung: Psychiatrie-Opfer gegen Deutschland

Estimated read time 1 min read
[metaslider id=10234]

 

 

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Foto: Jean-Christophe Bott/Archiv

Das Schicksal einer Frau, die als junge Erwachsene knapp zwei Jahre zu Unrecht in einer Bremer Psychiatrie eingesperrt war, beschäftigt erneut den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die Straßburger Richter wollen heute ihre Entscheidung über die Beschwerde der Frau verkünden, die heute im hessischen Hünfelden (Kreis Limburg-Weilburg) lebt.

Im Jahr 1977 war die damals 18-Jährige ohne richterlichen Beschluss und gegen ihren Willen wegen einer vermeintlichen psychotischen Störung in die Bremer Klinik eingewiesen worden – und blieb bis 1979 dort. Dass diese Zwangsunterbringung rechtswidrig war, entschied das Straßburger Gericht bereits in einem ersten Verfahren im Jahr 2005. Der deutsche Staat musste der Frau daraufhin 75 000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Nun wehrt sich die heute 59-Jährige dagegen, dass deutsche Gerichte nach diesem ersten Urteil ihre Schadenersatzklagen gegen die Bremer Privatklinik abwiesen. Nur über den Weg solcher Klagen könne sie die volle ihr zustehende Entschädigung erstreiten, argumentiert die Frau laut einem Gerichtsdokument.

 

 

[metaslider id=20815]

More From Author

+ There are no comments

Add yours