Das Verwaltungsgericht Kassel hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers
vom 16. Juli 2019 gegen die Verbotsverfügung der Antragsgegnerin (Stadt Kassel) vom 15. Juli 2019 wiederhergestellt.
Die Stadt Kassel wird gegen diesen Beschluss beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) Beschwerde einlegen.
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