(ots)Die Bundesanwaltschaft hat gestern (13. Juli 2020) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 10. Juli 2020 den syrischen Staatsangehörigen Khedr A. K. sowie den syrischen Staatsangehörigen Sami A. S. in Naumburg (Saale) sowie in Essen festnehmen lassen. Zudem wurden dort die Wohnungen der Beschuldigten durchsucht. Die mit dem Vollzug der heutigen Maßnahmen befassten Landeskriminalämter Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen sowie Sachsen-Anhalt haben ihre landeseigenen Spezialkräfte hinzugezogen. Mit den kriminalpolizeilichen Ermittlungen hat die Bundesanwaltschaft das Landeskriminalamt Baden-Württemberg beauftragt, unter dessen Federführung die heutigen Maßnahmen durchgeführt worden sind.
Die Beschuldigten sind dringend verdächtig, im Zusammenhang mit einem nichtinternationalen bewaffneten Konflikt eine nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Person gemeinschaftlich getötet zu haben (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 VStGB). Zudem besteht gegen Khedr A. K. der dringende Tatverdacht der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung “Jabhat al-Nusra (JaN)” sowie gegen Sami A. S. der dringende Tatverdacht, ein Unterstützer dieser Vereinigung gewesen zu sein (§§ 129b, 129a StGB).
In den Haftbefehlen wird den Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Khedr A. K. schloss sich zu einem derzeit nicht näher bekannten Zeitpunkt vor dem 10. Juli 2012 in der syrischen Region Muhassan der Gruppierung “Ghurabaa Muhassan” an. Diese wiederum hatte sich bereits um den 6. Juni 2012 in die ausländische terroristische Vereinigung “Jabhat al-Nusra (JaN)” eingegliedert. Am 10. Juli 2012 beteiligte sich Khedr A. K. zusammen mit anderen Kräften der “Ghurabaa Muhassan” und der bewaffneten Gruppierung “Ezz El Din Al Qassam” an der Hinrichtung eines zuvor von diesen Gruppierungen gefangen genommenen Oberstleutnants der syrischen Streitkräfte. Khedr A. K. bewachte den an den Händen gefesselten und durch schwere Misshandlungen gezeichneten Gefangenen bei der Verbringung zum Hinrichtungsort.
Sami A. S. filmte die anschließende Erschießung des Tatopfers und kommentierte diese Aufzeichnung in verherrlichender Art und Weise, um sie anschließend zu Propagandazwecken zu veröffentlichen.
Die Beschuldigten werden heute (13. Juli 2020) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug von Untersuchungshaft entscheiden wird.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Nachtrag: Gegen beide Herren wurde Untersuchungshaft angeordnet!
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