Gaststätten im ländlichen Raum können ab sofort Förderanträge stellen

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Ab heute können die Betreiberinnen und Betreiber von Gaststätten in Hessens ländlichen Räumen zu besonders attraktiven Konditionen Förderanträge für Investitionen in ihren Betrieb stellen“ teilt Umweltministerin Priska Hinz mit. Die Hessische Landesregierung stellt hierfür rund 10 Millionen Euro Landesmittel in den nächsten drei Jahren bereit.

Gerade in den ländlichen Räumen sind Gaststätten als Treffpunkte, zur Belebung von Städten und Gemeinden und Stärkung der touristischen Infrastruktur besonders wichtig. Das Gaststätten-Sonderprogramm ist Teil des Aktionsplan „Starkes Land – gutes Leben“. Der Aktionsplan nimmt mit neun Handlungsfeldern alle wichtigen Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge in den Blick: Von der Mobilität über schnelle Internetverbindungen, flächendeckende medizinische Versorgung, Geschäfte des täglichen Bedarfs bis hin zu lebendigen Ortskernen. Damit verfolgt die Landesregierung das Ziel, die ländlichen Räume in Hessen zu stärken und weiterzuentwickeln. Dafür werden allein in 2021 rund 1,2 Milliarden Euro in die Hand genommen.

Förderung für fast jede Investition

„Nach den harten Monaten des Lockdowns wollen wir die Möglichkeit bieten, die Öffnung von Gaststätten in den ländlichen Räumen mit neuen Investition in den eigenen Betrieb zu gestalten. Vom frischen Anstrich der Außenfassade bis hin zur modernen Kücheneinrichtung oder dem neuen digitalen Kassensystem – wir fördern fast jede Investition ab 15.000 Euro, die zum Fortbestand oder zur Attraktivität einer Gaststätte beiträgt “, erklärte Hinz. 

Der aktuelle Förderaufruf beginnt am 20.09.2021 und endet am 17.10.2021; weitere Förderaufrufe folgen in 2022 und 2023.

Die Förderquote beträgt 45 Prozent bei einer Höchstfördersumme in Höhe von 200.000 Euro. Die Anträge sind online bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zu stellen.

 

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OV von Land Hessen

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