„Die hessische Wirtschaft erweist sich in der Corona-Krise weiter als robust und leistungsstark. Die Steuereinnahmen sind im vergangenen Jahr wieder deutlich und überproportional gestiegen und im Vergleich mit den anderen Bundesländern hat die relative Finanzkraft Hessens erkennbar zugelegt. Das hat allerdings auch direkt dazu geführt, dass der hessische Beitrag zum Finanzkraftausgleich der Bundesländer signifikant gestiegen ist: um mehr als 1 Milliarde Euro auf über 3,5 Milliarden Euro. Das sind gewaltige Summen. Besonders deutlich wird die Belastung Hessens an dem Pro-Kopf-Beitrag, der jetzt um rund 160 Euro höher liegt als 2020 und damit einen weitaus größeren Zuwachs hatte, als in den anderen traditionellen Zahlerländern,“ sagte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg zu den nun vorliegenden Berechnungen des Finanzkraftausgleichs für das vergangene Jahr. Pro Einwohner lag der hessische Beitrag zum Finanzkraftausgleich 2021 bei 566 Euro. 2020 hatte er noch bei rund 403 Euro gelegen. In Bayern ist er im selben Zeitraum von 592 auf etwa 688 Euro und in Baden-Württemberg von 331 auf 361 Euro gestiegen.
Wegen des überproportionalen Wachstums der finanzstarken Bundesländer ist nicht nur der hessische Beitrag, sondern auch das Volumen des gesamten Finanzkraftausgleichs 2021 deutlich gestiegen. Der Beitrag Hessens ist um rund 1 Milliarde Euro auf über 3,5 Milliarden Euro gestiegen. Dieser Zuwachs in absoluten Zahlen ist fast so hoch wie der in Bayern und etwa dreimal so hoch wie der in Baden-Württemberg. Finanzminister Boddenberg dazu: „Es ist richtig und wichtig, dass die finanzstarken Länder solidarisch sind und über den Finanzkraftausgleich Hilfe leisten. Aber die Beträge, die wenige Länder wie Hessen leisten müssen, sind erheblich. Positive Entwicklungen bei den Steuereinnahmen werden dadurch deutlich beschnitten. Konkret bedeutet das für Hessen: Mehr als 3,5 Milliarden Euro, die 2021 hier erwirtschaftet wurden, sind zur Unterstützung in ärmere Bundesländer geflossen. Das ist natürlich auch eine starke Belastung für den Landeshaushalt.“
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OV von Land Hessen
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