- Behörden hätten Gesamtbild zu Stephan Ernst erstellen müssen
- Auch bei schwerwiegenden Straftaten keine Ermittlungen in der rechten Szene
- Weiterbildung beim polizeilichen Staatsschutz erforderlich
WIESBADEN – „Es ist schockierend, dass die schwerwiegenden Straftaten von Stephan Ernst wie der Messerangriff in Wiesbaden oder der versuchte Sprengstoffanschlag beim Staatsschutz in Nordhessen dem zuständigen Sachbearbeiter nicht bekannt waren.
Staats- und Verfassungsschutz haben es zu jeder Zeit versäumt, ein Gesamtbild der Personen aus der rechten Szene zu erstellen. Auch der Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke, Stephan Ernst, wurde keiner Gesamteinschätzung unterzogen“, kritisiert Stefan MÜLLER, innenpolitischer Sprecher und Obmann der Fraktion der Freien Demokraten im Untersuchungsausschuss zum Mordfall Lübcke. In der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses sei zudem deutlich geworden, dass auch bei schwerwiegenden Straftaten wie einem Schuss auf einen Kasseler Lehrer, die ganz offensichtlich rechtsextreme Hintergründe hatten, keine Ermittlungen in der rechten Szene stattgefunden haben. „Die Polizei hat trotz der bereits vorliegenden politisch motivierten Taten von Stephan Ernst und obwohl dieser in der Nähe gewohnt hat, nicht gegen ihn ermittelt“, stellt Müller fest.
Klar war laut Müller heute die Aussage eines Zeugen vom polizeilichen Staatsschutz in Bezug auf die Rolle des Verfassungsschützers Temme: Der Zeuge hatte gesagt, Temme sei zu schnell davon gekommen, mit dem Mann sei „etwas nicht in Ordnung“.
Müller ergänzt: „Kritisch ist zu sehen, dass es beim polizeilichen Staatsschutz keine verpflichtenden Fortbildungen oder Lehrgänge gab. Eine kontinuierliche Weiterbildung ist jedoch vor allem in den einzelnen Bereichen des Extremismus wichtig, zum Beispiel, um Rechtsextremismus frühzeitig erkennen zu können. Dabei müssen Erkenntnisse der Wissenschaft laufend in die Fortbildungen einfließen.“
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