Falsche Wasserwerker gelangen in zwei Wohnungen: Täterhinweise nach Trickdiebstahl von Schmuck erbeten

Estimated read time 2 min read

(ots)Kassel-Mitte und -Wehlheiden: Gleich zweimal gelangten falsche Wasserwerker am Montagmorgen in Wohnungen in Kassel. Während der Täter sich in der Kölnischen Straße, nahe der Uhlandstraße, zwar umsah, aber offenbar leer ausging, wurden aus der Wohnung in der Franz-Treller-Straße mehrere Schmuckstücke erbeutet. Die Kasseler Kripo sucht nach Zeugen, die Hinweise auf die Trickdiebe geben können. Möglicherweise handelte es sich um ein und dieselbe Täterbande. Zudem gibt die Polizei Tipps zum Schutz vor Trickdiebstahl in den eigenen vier Wänden.

Zunächst war am Morgen gegen 8:30 Uhr ein Unbekannter mit blauer Arbeitskleidung an der Wohnungstür einer Seniorin in der Kölnischen Straße vorstellig geworden und hatte ihr eine Geschichte über einen Wasserrohrbruch aufgetischt. In der Wohnung hielt er ein Gerät an die Wände, wurde aber von der Bewohnerin nicht aus den Augen gelassen, weshalb der 2 Meter große und dunkelhaarige Mann kurze Zeit später ohne Beute von dannen zog.

Rund 1 ½ Stunden später verschaffte sich ein falscher Wasserwerker mit der gleichen Masche Zutritt zu der Wohnung in der Franz-Treller-Straße. Unter dem Vorwand, die Zählerstände nach einem Rohrbruch ablesen zu müssen, gelangte der vermeintliche Handwerker in das Badezimmer und stahl in einem unbeobachteten Moment den Schmuck. In diesem Fall soll es sich um einen 1,80 bis 1,85 Meter großen Mann mittleren Alters mit sportlicher Figur und kurzen blonden Haaren gehandelt haben, der ein dunkles Oberteil trug.

Die weiteren Ermittlungen wegen beiden Taten werden bei der EG SÄM der Kasseler Kripo geführt. Zeugen melden sich bitte unter Tel. 0561-9100 beim Polizeipräsidium Nordhessen.

Tipps zum Schutz vor falschen Wasserwerkern

Um sich vor Trickdieben zu schützen, gibt die Polizei folgende Tipps:

   - Lassen Sie nie Unbekannte in Ihre Wohnung.
   - Nutzen Sie einen Türspion und eine Sprechanlage.
   - Öffnen Sie Ihre Tür nur mit vorgelegter Türsperre (z.B. 
     Kastenschloss mit Sperrbügel).
   - Lassen Sie nur dann Handwerker in die Wohnung, wenn Sie diese 
     selbst bestellt haben oder sie vom Vermieter angekündigt wurden.
   - Wenden Sie sich an die Polizei, wenn Sie befürchten, Opfer einer
     Straftat zu werden.

Polizeipräsidium Nordhessen

More From Author

+ There are no comments

Add yours