Zunächst mal fragt man sich: Wer profitiert davon?
Antwort : Na klar Anwälte 😉, deren Beratungen schlecht waren.
Mehrere Menschen in der Bundesrepublik hatten sich mit einer Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht gewandt, da sie Befürchtungen haben, dass sie im Falle der Anwendung der Triage (man droht sie uns bereits seit nunmehr zwei Jahren an) benachteiligt würden.
Auch die Bundesärztekammer bat um eine Orientierungshilfe, da der Arzt im Falle der Entscheidung nicht allein gelassen werden soll.
Das Bundesverfassungsgericht entschied nun und alle klatschen Beifall für ein Urteil, was genau so bereits im Grundgesetz steht.
“Es verbieten sich Benachteiligungen aufgrund von zum Beispiel Alter, Geschlecht, Nationalität, Behinderung oder sozialem Status”, heißt es darin.
Wie man hier deutlich sehen kann, hat das Bundesverfassungsgericht hat also tatsächlich das Husarenstück hinbekommen, diesen simplen Satz etwas umzubilden.
Seit dem 15. November 1994 ist dieser Passus der behinderten Menschen in den Artikel 3 eingeflossen. Zuvor stand er nicht darin, war aber faktisch impliziert. Vielleicht war dies noch nicht bei allen angekommen?
In ihrer schriftlichen Stellungnahme zu dem Verfahren des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 1541/2) hat die Bundesärztekammer als Sachverständige Dritte im Dezember letzten Jahres betont, dass Allokationsentscheidungen bei knappen Ressourcen immer ärztlich bleiben müssen.
Also fordert man Rechtssicherheit für ihre Ärzte betont aber dass die Entscheidung doch bei ihnen bleiben soll. Muss man das verstehen? Pinselt man sich hier selbst den Bauch um zu betonen wie wichtig und gut man ist?
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Es ist also nicht notwendig gewesen, etwas zu bemängeln oder gar einzufordern, was genauso im Gesetz steht.
Wenn man nun ein bösartiger Mensch wäre, so würde man sich sicher fragen, ob die Herrschaften nichts dringlicheres zu tun haben.
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