Bundesverfassungsgericht entscheidet über amerikanische Drohnenmorde

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Am Dienstag, den 17. Dezember 2024, um 10.00 Uhr verhandelt der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe über eine Verfassungsbeschwerde zweier jemenitischer Staatsbürger. Diese wenden sich gegen die Nutzung der Air Base Ramstein in Deutschland durch die USA für bewaffnete Drohneneinsätze im Jemen, bei denen nahe Verwandte der Beschwerdeführer 2012 ums Leben kamen.

Die Air Base Ramstein dient den USA als Militärstützpunkt und enthält eine Satelliten-Relaisstation, die unter anderem für die Steuerung bewaffneter Drohnen im Ausland genutzt wird. Trotz Kenntnis dieses Einsatzes hat das Bundesverteidigungsministerium dem Bau der Relaisstation zugestimmt. Die Beschwerdeführer klagten 2014 gegen die Bundesrepublik Deutschland und forderten, dass diese die Nutzung der Basis für Drohneneinsätze im Jemen unterbinde. Das Verwaltungsgericht Köln wies die Klage ab; in einem Berufungsverfahren hatte das Oberverwaltungsgericht NRW jedoch teilweise zugunsten der Beschwerdeführer entschieden. Es verpflichtete die Bundesrepublik, sicherzustellen, dass die Nutzung der Air Base Ramstein nur im Einklang mit dem Völkerrecht erfolge. Nach Revision durch das Bundesverwaltungsgericht wurde dieses Urteil allerdings wieder aufgehoben.

Die Beschwerdeführer machen geltend, dass die Bundesrepublik ihre Schutzpflichten verletzt habe, die auch im Ausland lebende Ausländer umfasst, und sehen ihr Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verletzt. Da Richter Wöckel in einem früheren Urteil des Oberverwaltungsgerichts beteiligt war, wird der Zweite Senat in reduzierter Besetzung verhandeln.

Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichtes

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