Am Sonntag, 01.11.2020 sind ca. 12.000 Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hofgeismar zur Bürgermeisterdirektwahl aufgerufen.
Die besondere Situation in Zeiten der Corona-Pandemie macht auch beim Urnengang besondere Maßnahmen erforderlich.
Die Stadt Hofgeismar hat daher ein mit dem Gesundheitsamt abgestimmtes Hygienekonzept entwickelt, dass für die Wählerinnen und Wähler aber auch für die vielen ehrenamtlich tätigen Wahlhelfer größtmögliche Sicherheit in den Wahllokalen gewährleisten soll.
Es gelten danach neben den bekannten AHA+L-Regeln (Abstand – Hygiene – Alltagsmaske – Lüften) in den Wahllokalen der Kernstadt Hofgeismar und den Ortsteilen folgende Regelungen:
- Alle Wahllokale erhalten eine Einbahnregelung, sodass die Wahlräume nur von einem Eingang her betreten und durch einen anderen Ausgang verlassen werden müssen.
Diese „Laufwege“ werden entsprechend gekennzeichnet. Die Tische der Wahlhelfer werden dafür so angeordnet, dass Wählerinnen und Wähler bei der Abgabe der Stimmzettel in Richtung des Ausgangs geleitet werden. (Ausnahmen von dieser Einbahnregelung können sich evtl. für Menschen mit Behinderung ergeben, falls die gewählten Ausgänge nicht barrierefrei erreicht werden können – die Wahlhelfer werden darauf bei Bedarf hinweisen) - Speziell für Hombressen (Wahlbezirke 7 und 71) gilt: Zugang zu den Wahllokalen nur über die Rampe
- Speziell für die Wahllokale 5 und 51 im Gesundbrunnen gilt: Zugang zu den Wahllokalen nur über die Terrasse des Festsaals (KEIN Zutritt zu den Wahllokalen durch das Café Gesundbrunnen)
- Im Bereich der Stadthalle Hofgeismar, in der sich 6 Wahllokale und 2 Briefwahlbezirke befinden, werden die Zutrittsregelungen und die max. Personenkapazität der Wahlräume mit städtischem Personal überwacht und gesteuert.
- Es werden nur so viele Wahlkabinen in den Wahllokalen aufgestellt wie es die Größe des Wahlraumes unter Berücksichtigung der gebotenen Abstände erlaubt.
- Alle Wahllokale werden im Eingangsbereich mit Händedesinfektionsmittelspendern ausgestattet. Darüber hinaus erhalten alle Wahlvorstände Flächen- und Händedesinfektionsmittel zur Desinfektion von Wahlkabinen, Stiften, etc.
- Die Wahlkabinen werden durch die Wahlhelfer regelmäßig desinfiziert.
- Die Wahlräume werden regelmäßig gelüftet.
- Die Wählerinnen und Wähler werden dringend gebeten, einen eigenen Stift zur Kennzeichnung des Stimmzettels mitzubringen. Anderenfalls stehen bei der Ausgabestelle des Stimmzettels desinfizierte Kugelschreiber zur Verfügung, die bei der Abgabe des Stimmzettels in dafür vorgesehene Behältnisse zurückgegeben werden. Diese Stifte werden dann von den Wahlhelfern desinfiziert und wieder in Umlauf gegeben.
- In den Wahlräumen und deren Zuwegung ist gem. § 1 Abs. 7 der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das gilt sowohl für Wähler, Wahlhelfer und evtl. Wahlbeobachter. Es werden bei Bedarf sog. Einmalmasken zur Verfügung gestellt.
- Die Stellen, an denen der Wähler an den Wahlvorstand herantritt, werden mit einer Plexiglasvorrichtung geschützt (bei der Stimmzettelausgabe und dem Einwurf in die Wahlurne)
- Den Wahlhelfern werden Einmalhandschuhe zur Ausgabe und Auszählung der Stimmzettel zur Verfügung gestellt. Die Benutzung ist freiwillig.
- In und an den Wahllokalen werden Hinweisschilder angebracht, die auf die Einhaltung von Sicherheitsabstand und Hygienemaßnahmen sowie die Beachtung der Wegeführung hinweisen.
- Wie bei allen Wahlen gilt: Die Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Bild oder Schrift ist in und in einem Umkreis von 10 Metern rund um die Wahlräume verboten.
Um einen reibungslosen und sicheren Ablauf der Wahl sicherzustellen werden die Wählerinnen und Wähler gebeten:
Benutzen Sie nur die ausgeschilderten Ein- und Ausgänge
- Tragen Sie in und direkt vor dem Wahlraum eine Mund-Nasen-Bedeckung
- Halten Sie Abstand zu anderen Personen, die nicht zu Ihrem eigenen Hausstand gehören
- Desinfizieren Sie sich beim Betreten des Wahlraums die Hände
- Halten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung bereit
- Bringen Sie einen eigenen Stift zur Kennzeichnung des Stimmzettels mit
Für weitere Fragen zur Bürgermeisterdirektwahl steht Ihnen das Wahlamt unter 05671/999-004 zur Verfügung.
Ihr Wahlamt
der Stadt Hofgeismar
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