![]() Dem Betroffenen wurde vorgeworfen, statt erlaubten 50 Stundenkilometer innerorts 74 km/h gefahren zu sein. Der Betroffene bestätigte, dort gefahren zu sein. Aus dem Blitzer-Foto ergab sich auch das Kennzeichen seines Autos. Dennoch sprach das Gericht den Betroffenen frei. Die Datenzeile des Messfotos konnte nicht „urkundsbeweislich“ verlesen werden. Das Gericht hatte sich noch bemüht, die Zeilen zu lesen. Es identifizierte aber nur nicht lesbare Zeichen, „die offensichtlich Teile von Buchstaben wiedergeben.“ Das reiche aber nicht, um den Betroffenen zu überführen. Er wurde freigesprochen. Es kann sich nach Auskunft der DAV-Verkehrsrechtsanwälte also lohnen, sich das Blitzer-Foto genau anzuschauen. |
Information: www.verkehrsrecht.de |
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