(ots) Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt gegen einen Verantwortlichen der Wirecard AG wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs, des besonders schweren Falls der Untreue sowie weiterer Vermögens- und Wirtschaftsdelikte. Der Beschuldigte M. war bis Juni 2020 Vorstandsmitglied der Wirecard AG. Als Chief Operating Officer (COO) war er für das gesamte operative Geschäft inklusive des Vertriebs zuständig und seit mindestens 2015 insbesondere für das Asien-Geschäft und das TPA-Geschäft maßgeblich verantwortlich. Er wird verdächtigt, ab einem nicht genau bestimmbaren Zeitpunkt, spätestens im Jahre 2015, zusammen mit dem ebenfalls Beschuldigten Dr. B., einem damaligen Verantwortlichen der Wirecard AG, die Bilanzsumme und das Umsatzvolumen der Wirecard AG durch Aufnahme von vorgetäuschten Einnahmen aus Zahlungsabwicklungen im Zusammenhang mit Geschäften mit sogenannten Third-Party-Acquirern (TPA) aufgebläht zu haben, um so das Unternehmen finanzkräftiger und für Investoren und Kunden attraktiver darzustellen.
Im Rahmen einer Abschlussprüfung für das Jahr 2019 durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen wurde festgestellt, dass entsprechende Bankbestätigungen, die das Bestehen von Treuhandkonten mit entsprechendem Guthaben belegen sollten, gefälscht beziehungsweise unecht sind. Zudem besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte M. entgegen seiner Verpflichtung gegenüber dem Wirecard-Konzern, dessen Vermögensinteressen zu wahren, die Anteile einer Firma zu einem überhöhten Kaufpreis erworben und dadurch das Vermögen des Unternehmens geschädigt hat. In dem Wissen um die Unrichtigkeit der Bilanz und somit, dass angeblich vorhandene Vermögenswerte in Höhe von zuletzt 1,9 Milliarden Euro (das entspricht einem Viertel der Bilanzsumme) nicht existieren, veranlassten die Beschuldigten die Verhandlung verschiedener Kredite und ähnlicher Geschäfte mit Investoren. Banken in Deutschland und Japan sowie sonstige Investoren stellten, getäuscht durch die falschen Jahresabschlüsse, Gelder in Höhe von rund 3,2 Milliarden Euro bereit, die aufgrund der Insolvenz der Wirecard AG höchstwahrscheinlich weitgehend verloren sind. Es besteht somit der Verdacht, dass sich M. eines besonders schweren Falls der Untreue und des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs strafbar machte.
Die bisherigen Fahndungsmaßnahmen verliefen ohne Erfolg. Aufgrund der derzeitigen Ermittlungsergebnisse wird ein Aufenthaltsort des Gesuchten im Ausland für sehr wahrscheinlich gehalten. Das Amtsgericht München erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft München I am 22.06.2020 Haftbefehl gegen den Gesuchten. Nach ihm wird weltweit gefahndet. M. setzte sich mutmaßlich in den Tagen nach seiner Freistellung als Vorstandsmitglied bei der Wirecard AG aus Deutschland ab.
Alle Details zur Fahndung können auf der Webseite des BKA unter www.bka.de/oeffentlichkeitsfahndung8 sowie auf unseren Social-Media-Kanälen unter https://twitter.com/bka und http://www.facebook.com/bundeskriminalamt.bka/ abgerufen werden.
Bundeskriminalamt
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