Betrachtungen zu den geplanten Verfassungsänderungen am 28.10.

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Infoveranstaltung in Homberg

Wenn die Hessen am 28. Oktober zu den Wahlurnen schreiten  – oder gehen oder sonst wie hinkommen, so müssen sie auch über satte 15 Änderungen der Verfassung entscheiden.

Den wenigsten Bürgern dürfte dies klar sein, da diese Punkte auch nicht sonderlich von den Parteien thematisiert werden. 

(Wieso eigentlich nicht? Sind die so unwichtig? )

Es findet eine Kampagne statt, die an viele Orte in Hessen fährt und dort an Infoständen die Änderungen der Verfassung zu erklären.

Auf unserem Luftbild sehen sie zum Beispiel den Infostand in Homberg von oben. Besonders gut besucht für ein so wichtiges Thema war augenscheinlich keiner der Stände.

 

Ich persönlich habe ich mal mit den 15 Änderungen auseinandergesetzt und mein persönliches Statement dazu abgegeben.

Es ist nicht sonderlich positiv ausgefallen. Ich vermute aber, dass die Menschen in Hessen sich nicht damit auseinander setzen werden und pauschal für JA stimmen werden.

Die meisten dieser Verfassungsänderungen sind Noten ohne jeglichen Wert. Durchsetzungsfähig sind die meisten nicht. Finanzexperten sehen diese Änderungen sehr kritisch, denn sie werden wahrscheinlich mit hohgen Kosten insbesondere für die Gemeinden verbunden sein.


Gesetz zur Ergänzung des Artikel 1 der Verfassung des Landes Hessen
(Stärkung und Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern) 

 

Da wären zum Beispiel die Änderung bzgl. der Gleichberechtigung.  Es ist ja nicht mehr so, als würden unsere Frauen mit Kopftuch herumlaufen und nur Menschen zweiter Klasse sein.

Wie wird sich eine etwaige Frauenquote, die damit viel mehr in den Fokus rückt in den Firmen auswirken?

Was tun, wenn es keine geeigneten Bewerberinnen gibt? Wie wird sich ein solches Staatsziel andersherum auswirken?

Also als Beispiel der männliche Bewerber in einem Beruf der überrepräsentativ mit Frauen besetzt ist? Sicher fallen ihnen noch viele weitere Beispiele ein – mir auch.

Sicherlich wollen wir alle die Gleichberechtigung – aber reicht es nicht aus, dass diese in Art 3 GG erwähnt wird?

FAZIT  (–)


Gesetz zur Ergänzung des Artikel 4 der Verfassung des Landes Hessen
(Stärkung der Kinderrechte)
 

Auf dem Wahlportal des Landes Hessens steht als Erläuterung auch dieser Satz: 

“Es würde das Recht und die Pflicht der Eltern bleiben, im Rahmen der Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsbezogenen Persönlichkeit für das Wohlergehen ihres Kindes Sorge zu tragen”

Die wiederrum provokative Frage lautet folglich: Und wenn nicht?

Was genau wäre einklagbar, wer genau vertritt das Kind bei einer Klage gegen zum Beispiel die eigenen Eltern?

Ist das also eine Note ohne Wert?  Letztendlich werden die Erziehungsrechte den höheren Stellenwert haben. Dennoch werden sich Familien in Zukunft vor Gericht herumstreiten.

Die Jugendämter der Gemeinden werden einiges mehr zu tun haben werden.

FAZIT  (–)


Gesetz zur Ergänzung der Verfassung des Landes Hessen
(Artikel 12a Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Schutz informationstechnischer Systeme)

 

Gleichsam werden wichtige Daten auch völlig ungeniert an die Amis weitergegeben – also auch dann, wenn sie innerhalb der EU mit einer deutschen Maschine fliegen.

Man sehe nur das neueste Beispiel der abzumontierenden Klingelschilder an Mietshäusern.

Meiner Meinung nach wird der Datenschutz immer mehr pervertiert und gerät zunehmend in den Fokus der Abmahnanwälte – mehr nicht.

FAZIT  (–)


 Gesetz zur Änderung der Artikel 21 und 109 der Verfassung des Landes Hessen
(Aufhebung der Regelungen zur Todesstrafe)

 

Eine wirklich wichtige Frage. Natürlich würde die Beibehaltung dieses Punktes keine Änderung des Bundesrechts bewirken – aber sind wirklich alle Hessen für eine generelle Abschaffung der Todesstrafe?

Ich für meinen Fall kann mir einige Fälle in letzter Zeit vorstellen, wo ich die Anwendung dieser ultima ratio ausgeführten Strafe durchaus begrüßen würde.

FAZIT  (–)


 Gesetz zur Ergänzung der Verfassung des Landes Hessen
(Artikel 26a Aufnahme eines Staatszielbegriffs)

Denkmalschutz, Umweltschutz und Sport waren bisherige Staatsziele des Landes Hessen. Hand auf´s Herz – wer hat´s gewusst?

Neue Staatsziele werden hinzukommen wie zum Beispiel: 

  • Nachhaltigkeit und
  • Infrastruktur,
  • Ehrenamt und
  • Kultur.

„Staatsziele verpflichten den Staat, die Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen ihrer Zuständigkeit und Leistungsfähigkeit zur fortlaufenden Beachtung und dazu, ihr Handeln nach ihnen auszurichten.“

Was genau bedeutet dies nun für mich als Bürger?  Kann ich nun die Gemeinde auf mehr Kultur verklagen? Schränkt das kleine Wörtchen “Leistungsfähigkeit” nun doch alles wieder ein?

Man mag es mir also nachsehen  aber ich halte das Ganze für eine Politikphrase – leider für nicht mehr. Es hört sich klasse an – aber mehr leider wirklich nicht.

FAZIT  (–)
 


Gesetz zur Ergänzung der Verfassung des Landes Hessen
(Artikel 26c Staatsziel zur stärkeren Berücksichtigung der Nachhaltigkeit)

Nachhaltigkeit für die Verbesserung bzw. Erhaltung für kommende Generationen klingt weise und klug.

Was aber ist zum Beispiel, wenn die nachfolgenden Generationen gar keinen Weiterbau der A 44 als ein jahrzehntealtes Streitthema in Nordhessen wollen? 

Was ist wenn sie gar den Flughafen Kassel gar nicht wollten oder den Ausbau des Frankfurter Flughafens?

Das größte Problem an so einem wichtigen Punkt ist, dass wir nur dass bestimmen und machen können, von dem wir denken, dass es nachhaltig sein könnte.

Leider fehlt uns der direkte Kontakt zu den Menschen in 50 oder 100 Jahren, wir können sie also nicht fragen. Betreiben wir Raubbau an der Natur, indem wir Windkraftwerke aufstellen?

Widerrum also ein deutliches (-) von mir

FAZIT  (–)


 Gesetz zur Ergänzung der Verfassung des Landes Hessen
(Artikel 26d Staatsziel zur Förderung der Infrastruktur)

 

Das ist jetzt man eine wirklich tolle Sache, denn nun wird jedes Dorf in Nordhessen auch endlich den Straßenbahnanschluß bekommen. Der Erhalt wird nun auch endlich gefördert? Na wirklich super, ich könnte ad hoc eine Liste erstellen von Straßen mit erheblichen Schlaglöchern. 

 

 

Man achte auf das Wort “leistungsfähige”. Dies dürfte wohl kaum DSL 6000 bedeuten – oder?

Gerade in sogenannten strukturschwachen Gebieten Hessens, dürfte dies eine echte Herausforderung darstellen, da sich die Netzbetreiber da ziemlich zurückhalten, weil es sich für sie nicht recht rechnet. Also springt in Zukunft der Staat ein, da es ja nun eines der Staatsziele wird. Profitieren werden dann die Absahner – nämlich die Netzbetreiber, die dann nach dem Ausbau kostenlos alles übernehmen und die Verträge mit den Bürger aushandeln werden.

 

Ein wirklich interessantes Staatsziel, wo aktuell insbesondere die Notfallversorgung vieler Patienten schon jetzt im Argen liegt. Viele Gemeinden bekommen jetzt endlich ihr Freibad wieder, denn die Bereitstellung von Sport und Freizeitanlagen wird nun Staatsziel.

 

 

 

FAZIT  (–) Es fehlt auch bei diesen schönen Staatszielen leider an einer Verpflichtung bis wann das Ganze ausgeführt werden soll.

Natürlich kann die Förderung der Infrastruktur dort jahrelang stehen bleiben. 

Das einzige was absolut sein könnte ist, dass wir einen neuen Staatsminister oder sogar eine Staatsministerin dafür bekommen.

Infrastrukturminister/in


 

Gesetz zur Ergänzung der Verfassung des Landes Hessen
(Artikel 26e Staatsziel zum Schutz und zur Förderung der Kultur)

Der Staat soll der Förderung der Kultur bei seinem Handeln besonderes Gewicht beimessen, wie dies die Hessische Verfassung bereits für den Sport vorsieht. “Kultur” im Sinne des neuen Artikels soll weit zu verstehen sein und unter anderem auch die Pflege des Brauchtums und der Dialekte umfassen.

Das Schlüsselwort hier lautet für mich: ” Brauchtum”. Schnell mal nachgeschlagen kommt die Definition :

Ein Brauch ist eine Handlung, die nicht beliebig oder spontan abläuft, sondern einer bestimmten Regelmäßigkeit und Wiederkehr bedarf, ferner einer brauchausübenden Gruppe, für die dieses Handeln eine Bedeutung erlangt, sowie einen durch Anfang und Ende gekennzeichneten Handlungsablauf, dessen formale wie zeichenhafte Sprache der Trägergruppe bekannt sein muss. 

Klingt zunächst auch wirklich toll, wenn die Schwälmer Trachten nun eine gewisse Förderung erhalten werden. Was aber wird sein mit Bräuchen die wir Hessen nicht unbedingt haben möchten?

Ich meine ganz bewußt spezielle Bräuche anderer Kulturen, die eben Menschen mitgebracht haben. Dazu würde per defitionem auch das Schächten der Tiere gehören. Es reicht bei dieser Formulierung nämlich der Begriff der Gruppe aus. Wann ist also was genau ein Brauch und wer wird wann genau gefördert.

Abstimmung im Galopp ohne nähere Erklärung dazu : FAZIT  (–)


Gesetz zur Ergänzung der Verfassung des Landes Hessen
(Artikel 26f Staatsziel zum Schutz und zur Förderung des Ehrenamtes)

Der ehrenamtliche Einsatz für das Gemeinwohl genießt den Schutz und die Förderung des Staates, der Gemeinden und Gemeindeverbände.”

 

Die bereits lobenswerte Anerkennung des Ehrenamtes mit kleineren Segnungen wie freien Eintritt in Museen etc. ist weiterzuführen. Niemand macht ein Ehrenamt um etwas zu bekommen, trotzdem ist es zu begrüßen, wenn dies zumindest bemerkt wird. Ohne Ehrenamt würde in Hessen vieles nicht mehr stattfinden.

FAZIT  (+)


Gesetz zur Ergänzung der Verfassung des Landes Hessen
(Artikel 26g Staatsziel zum Schutz und zur Förderung des Sports)

Der Sport genießt den Schutz und die Förderung des Staates, der Gemeinden und Gemeindeverbände”.

 

FAZIT  (+)


 

Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Artikel 64 der Verfassung des Landes Hessen
(Bekenntnis zur Europäischen Integration)

 

Die vielen Vorteile die uns Europa gebracht haben sollen, kann ich bislang nicht entdecken.

Ob wir uns nun Europa nennen oder eben nicht, viel wird sich nicht ändern für uns. 

Die eine oder andere Verpflichtung, die wir mit einem Bekenntnis zu Europa abgeben werden dürfte entfallen.

 FAZIT  (–)

 


Gesetz zur Änderung des Artikel 75 der Verfassung des Landes Hessen
(Herabsetzung des Wählbarkeitsalters)

Haben sie mal einem 18jährigen zugehört? Sicherlich gibt es da Ausnahmen und Alter bedeutet nicht Weisheit. Auf keinen Fall. Dennoch mag ich persönlich auch keine 21jährigen im Parlament.

Ich erinner mich da lebhaft vor ein paar Jahren an die Äußerung eines “Mädchens” im Hessischen Parlament, die gerade 21jährig gegen den Ausbau der A 66 war.

Na klar, dem Kind fehlte ja auch jeder Bezug, da sie nie pendeln musste von Wiesbaden nach Frankfurt oder andersherum.

 FAZIT  (–)


 

Gesetz zur Ergänzung des Artikel 120 und zur Änderung des Artikel 121 der Verfassung des Landes Hessen
(Elektronische Verkündung von Gesetzen)

Eine Sache die der fortschreitenden Digitalisierung entsprechend Rechnung trägt. Wenn wir dann irgendwann tatsächlich mal alle DSL haben, können es auch alle lesen.

FAZIT  (+)


 

Gesetz zur Änderung des Artikel 124 der Verfassung des Landes Hessen
(Stärkung der Volksgesetzgebung)

 

Diese kleine unbedeutende Änderung bedeutet weniger und nicht mehr Demokratie.

In der bisherigen Fassung hieß es: 

Das Zulassungsverfahren bildet die erste Verfahrensstufe. Es beginnt mit dem förmlichen Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens beim Landeswahlleiter (LWL). Der Antrag muss enthalten:

  • einen Gesetzentwurf,
  • Unterschriften von 87.846 Wahlberechtigten (2 % von 4.392.213 Wahlberechtigten bei der letzten Landtagswahl),

Nun wurde das Ganze dahingehend geändert, dass nun statt 2% mindestens  ein 20. der Wählenden das Ansinnen unterstützen muss.

  • Ein Volksentscheid ist herbeizuführen, wenn ein Zwanzigstel der Stimmberechtigten das Begehren nach Vorlegung eines Gesetzentwurfs stellt.”

 

Auch wird die Hürde heraufgesetzt um ein Volksbegehren tatsächlich die Möglichkeit zu geben zu gewinnen:  

Das Volksbegehren galt als angenommen wenn bislang :

Das Volksbegehren kommt zustande, wenn mindestens 1/5 der Wahlberechtigten dem Gesetzentwurf innerhalb von zwei Monaten durch Eintragung in besondere Eintragungslisten bei den Gemeinden zustimmen.

Geändert wird das Ganze nun in:

  • Abs. 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst: “Das Gesetz ist durch Volksentscheid beschlossen, wenn die Mehrheit der Abstimmenden, mindestens jedoch ein Viertel der Stimmberechtigten dem Gesetzentwurf zugestimmt hat.”

 

Man geht aktuell von 6.243.262 Bürgern des Landes aus.

Wahlberechtigte sind dies jedoch “nur” 4.380.000 Bürger und Bürgerinnen.

Bisherige Volksbegehren in den Ländern

Nun ist es tatsächlich bislang nicht so häufig gewesen, dass Volksbeghren gestartet wurden und auch tatsächlich in die Zuständigkeit des Landes fielen aber in Zukunft werden es noch viel weniger werden und damit werden die Rechts der Bürger eingeschnitten werden.

(Berühmtes hessisches Beispiel war das Volksbeghren gegen die Startbahn 18 West, was aber in einer Bundeszuständigkeit lag und damit keine Grundlage für ein hessisches Begheren bot)

  FAZIT  (–)(–)  

Persönlich gehe ich tatsächlich davon aus, dass die Abgeordneten sich haben verwirren lassen durch das Zahlenspiel von 2 % Prozent zu 20tel und von 1 Fünftel zu 25 % nicht beachtet haben. 

Bisheriges Verfahren:  https://wahlen.hessen.de/land-hessen/volksbegehren-und-volksentscheid/verfahren

Neues Verfahren       :  https://wahlen.hessen.de/land-hessen/volksabstimmung-2018/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-artikel-124-der-verfassung-des-landes


Gesetz zur Änderung des Artikel 144 der Verfassung des Landes Hessen
(Stärkung der Unabhängigkeit des Rechnungshofs)

 

“Der Rechnungshof, dessen Mitglieder richterliche Unabhängigkeit besitzen, prüft die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie die Rechnungen über den Haushaltsplan und stellt diese fest.”

 

Die Frage lautet weiterhin wie kann der Rechnungshof sanktionieren?

Was kann der Rechnungshof ausser zu mahnen tun? Sicherlich hat sich einiges getan aufgrund einer Rüge des Rechnungshofes, jedoch thematisiert dieser ein Thema erst nach dem Vollzug also wenn bereits Geld verschwndet wurde.

Brauchen wir einen Hessischen Rechnungshof der jährlich knappe 30 Millionen verschlingt und nur mahnen kann?  Können dieses Mahnen vielleicht auch andere – ggf. günstiger – übernehmen?

Lesenswert hierzu:  Effektivität des Rechnungshofes

 FAZIT  (–)


 

Links:

https://www.verfassung-hessen.de

https://www.verfassung-hessen.de/15-entscheidungen

 

Gesamtfazit:  12 mal (–) und dreimal (+)

Fest steht jedoch: Hessen bleibt schön und es liegt an uns Bürgern ein + oder ein Minus zu setzen.

Man muss sich nur mal persönlich damit auseinandersetzen und sich überlegen was man wirklich will.

 

Persönlich enttäuscht bin ich, weil das wichtige Ziel des Tierschutzes wieder einemal keinen Eingang gefunden hat als Staatsziel.

Viele wichtiger waren sinnlose Floskeln ohne Realitätsbezug und keinerlei Durchsetzungsfähigkeit.

 



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