Baden am Bugasee weiterhin kostenfrei in Eigenverantwortung – Verpflichtung der DLRG zur Wasserrettung entfällt

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Der Bugasee ist ein natürliches Gewässer, in dem man nach der geltenden Seenordnung auch in Zukunft an den dazu freigegebenen Flächen in eigener Verantwortung und auf eigene Gefahr kostenfrei baden kann. Die über diese Eigenverantwortung hinaus bisher bestehende zusätzliche punktuelle Absicherung durch eine von der DLRG besetzte Wasserrettungsstation entfällt.

Darauf einigten sich jetzt die Stadt Kassel und die DLRG, nachdem die DLRG signalisiert hatte, dass es für sie als freiwillige Hilfsorganisation mit einem vielfältigen Aufgabenspektrum und unter veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zunehmend schwieriger wird, ausreichend ehrenamtliches Personal zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus haben sich die Anforderungen an ein Badegewässer in den letzten Jahrzehnten weiterentwickelt. Diese Entwicklung der Anforderungen führte jetzt zu einer Neubewertung der Situation durch die Stadt Kassel und die DLRG.

Obwohl es auch schon in der Vergangenheit keine rechtliche Verpflichtung der Stadt gab, für eine Badeaufsicht zu sorgen, hatte die DLRG auf der Grundlage eines Vertrages von 1982 zu bestimmten Zeiten wasserrettungsdienstliche Aufgaben übernommen und mit ehrenamtlichen Kräften erfüllt. Da eine geregelte Besetzung nicht mehr sichergestellt werden konnte, haben sich DLRG und die Stadt Kassel zusammengesetzt, um die Frage einer Wasserrettung am Bugasee grundsätzlich zu klären. Eine wichtige Grundlage der Gespräche und der jetzt getroffenen gemeinsamen Entscheidung war ein Gutachten der International Life Saving Federation of Europe (ILSE).

Anhand einer exemplarischen Risikobewertung für eine der sechs Badestellen am Bugasee (fünf Badestellen plus FKK-Bereich) haben die Gutachter der ILSE aufgezeigt, welche Ressourcen für eine optionale Wasserrettung künftig zur Verfügung gestellt werden müssten (angenommene Einsatzzeit samstags und sonntags von 12 bis 20 Uhr im Zeitraum vom 15. Mai bis 15. September):

  • Exemplarisch wurde Strand 2 untersucht; hier handelt es sich um die größere Badestelle südwestlich der jetzigen Wachstation.
  • Nach dem Befund der Gutachter müssten Rettungsschwimmer direkt am Strand eingesetzt werden und nicht wie bisher in der DLRG-Station (Freie Sicht auf die Überwachungszone und kurze Wege für Hilfeleistungen).
  • Aufgrund der angenommenen Einsatzzeit müssten täglich in drei Schichten jeweils drei Rettungsschwimmer ihren Dienst versehen.
  • Würde das motorisierte Schlauchboot für die Wasserrettung nicht direkt am Strand, sondern weiterhin an der Wachstation positioniert, müssten zwei weitere Rettungsschwimmer zur Bedienung eingeplant werden.
  • Am Strand müsste während der angenommenen Einsatzzeit das benötigte Rettungsmaterial (Telefon, Funkgeräte, Wurfleinen, Erste-Hilfe-Ausrüstung, Sauerstoffgerät etc.) zur Verfügung stehen.

 

Aus diesen Feststellungen leiten sich folgende Konsequenzen ab:

  • Die Buga besitzt keinen zusammenhängenden Strand, sondern gliedert sich in fünf, teils weit auseinanderliegende Badebuchten sowie einen FKK-Bereich. Die von der ILSE skizzierten Standards für Strand 2 müssten an allen anderen Badestellen gewährleistet werden.
  • Diese besondere Situation setzt eine Personalstärke und eine räumlich wie zeitlich umfassende Wasserrettung voraus, die die DLRG ehrenamtlich nicht leisten kann.
  • Die Bereitstellung eines Wasserrettungsdienstes nur am Strand 2 würde bei den Badegästen eine falsche Sicherheitserwartung für die gesamte Buga erzeugen, die nicht gewährleistet werden kann. Das Wasserrettungsteam wäre an diesen Ort gebunden und könnte deshalb nicht an anderen, nicht überwachten Abschnitten eingesetzt werden.
  • Deshalb müsste bei einer Konzentration der Wasserrettung am Strand 2 das Baden an allen anderen Badestellen der Buga verboten werden. Ein solches Badeverbot träfe auf wenig Akzeptanz und Verständnis und wäre auch nicht durchzusetzen.
  • Eine erfolgreiche Wasserrettung wird zudem durch die Sichtverhältnisse unter Wasser erschwert. Die geringen Sichttiefen erschweren das Auffinden vermisster Personen erheblich oder machen es gar unmöglich – hier können dann nur noch Rettungstaucher eingesetzt werden. Deshalb würde in solchen Fällen ohnehin der Wasserrettungszug der Feuerwehr alarmiert.
  • Außerhalb der von ILSE betrachteten Überwachungszeiten wäre werktags, frühmorgens und abends ohnehin keine Wasserrettung vor Ort. Dies wäre für die DLRG ehrenamtlich erst recht nicht leistbar. Notfälle in diesem Zeitraum müssten über die Notrufnummer 112 gemeldet werden.
  • Die Option für eine durchgehende, hauptamtliche Wasserrettung am Bugasee während der Sommermonate hätte zwangsläufig zur Folge, dass der Badebereich eingezäunt und zur Teilfinanzierung des enormen Personaleinsatzes und der dazu notwendigen Infrastruktur Eintritt verlangt werden müsste. Der Besuch des Bugasees soll jedoch auch in Zukunft kostenlos bleiben.

Die Stadt Kassel und die DLRG haben deshalb vereinbart, dass künftig die vertragliche Verpflichtung zur Gewährleistung eines Wasserrettungsdienstes am Bugasee entfällt. Der DLRG steht der Bugasee weiterhin als Übungsgelände zur Verfügung, sie kann auch weiterhin das Gebäude Fuldaaue 11 nutzen. Die Rolle der DLRG als Partner für Veranstaltungen auf dem Wasser (Zissel, Regatten etc.) bleibt grundsätzlich bestehen und ist Voraussetzung für die auch künftige Gewährung eines finanziellen Zuschusses durch die Stadt.

Badegenuss im Bugasee ist somit auch künftig kostenfrei rund um die Uhr möglich. In diesem natürlichen Gewässer kann in eigener Verantwortung und auf eigene Gefahr weiterhin gebadet werden. Wie bisher weisen Warnschilder und Schaukästen die Schwimmerinnen und Schwimmer rund um den See auf Gefahren beim Baden im Naturgewässer hin; die dort aufgeführten Verhaltensregeln sind mit der DLRG abgestimmt.

documenta-Stadt Kassel


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