Ausgaben für Asylbewerberinnen und Asylbewerber 2016

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  • 871 Millionen Euro (brutto) für Leistungen an Asylbewerberinnen und Asylbewerber
  • 86 Prozent für “Regelleistungen” und 14 Prozent für “Besondere Leistungen” verwendet
  • 74 Prozent der Ausgaben tätigen Landkreise und kreisfreie Städte

In Hessen wurden im Jahr 2016 gut 871 Millionen Euro (brutto) für Leistungen an Asylbewerberinnen und Asylbewerber von den örtlichen Trägern (Landkreise und kreisfreie Städte) und dem überörtlichen Träger (Hessische Erstaufnahmeeinrichtung) aufgewendet.

Nach Mitteilung des Hessischen Statistischen Landesamts waren das gut 540 Millionen Euro oder 163 Prozent mehr als im Jahr 2015.

Von den Bruttoausgaben in Höhe von 871 Millionen Euro wurden 750 Millionen Euro bzw. 86 Prozent für „Regelleistungen“ und 121 Millionen Euro (14 Prozent) für „Besondere Leistungen“ aufgewandt.

Von den Regelleistungen entfielen 669 Millionen Euro oder 89 Prozent auf die Grundleistungen (gemäß § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)) und 11 Prozent Hilfen in besonderen Fällen (gemäß § 2 AsylbLG).

Die Grundleistungen bestanden zu 43 Prozent aus Geldleistungen und zu 57 Prozent aus Sachleistungen. Wertgutscheine wurden praktisch nicht mehr verteilt.

Die Besonderen Leistungen sind Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt, Arbeitsgelegenheiten (“Ein-Euro-Jobs”), sonstige Leistungen sowie Leistungen für Pflege oder Eingliederungshilfe.

Für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Einrichtungen wurden 603 Millionen Euro aufgewendet.

Der Anteil an den gesamten Bruttoausgaben für Asylbewerberinnen und Asylbewerber betrug 69 Prozent. Außerhalb von Einrichtungen wurden 269 Millionen Euro aufgewendet.

Knapp drei Viertel der Ausgaben wurden von den örtlichen Trägern und gut ein Viertel von der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung als überörtlichem Träger geleistet.

 

Hessisches Statistisches Landesamt

 

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