Das Robert Koch-Institut (RKI) hat mit Wirkung zum 15. Januar 2022
neue Richtlinien für den Genesenennachweis veröffentlicht.
Statt sechs Monate ist der Status nur noch drei Monate gültig.
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neue Richtlinien für den Genesenennachweis veröffentlicht.
Statt sechs Monate ist der Status nur noch drei Monate gültig.
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