Sachsen-Anhalt ist wieder einmal vom Hochwasser betroffen. Zur Bewältigung der Krise können laut Paragraf 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes auch Asylanten in begrenztem Umfang verpflichtet werden, an Arbeitseinsätzen im Rahmen der Fluthilfe teilzunehmen.
Im Landkreis Mansfeld-Südgarz macht man damit allerdings schlechte Erfahrungen. Denn: Sowohl Anfang des Jahres als auch während des jüngsten Hochwassers weigerten sich Asylbewerber, bei den Aufräumarbeiten zu helfen, während viele Freiwillige mit Bundeswehrsoldaten zusammenarbeiteten. “Um zu helfen, wurden 64 Asylbewerber durch uns betreut. 15 von ihnen verweigerten jedoch ohne triftigen Grund die Mitarbeit”, berichtete Landrat André Schröder, der nun Konsequenzen ankündigte: “Das werden wir nicht dulden. Die entsprechenden Leistungskürzungen durch den Landkreis erfolgen ab sofort. Wer aus anderen Ländern bei uns Asyl sucht, kann zur Arbeit für das Gemeinwohl herangezogen werden. Das werden wir auch konsequent umsetzen.”
Wie interessant und lustig ist es doch, dass diejenigen, die bei uns Asyl suchen und darum betteln, es zu bekommen, mit all den Privilegien und Leistungen, die gar nicht so gering sind, nicht einmal bereit sind, bei einer solchen Notlage zu helfen und etwas wirklich Sinnvolles für das Gemeinwohl zu tun. Und wie die Praxis zeigt, sind wir selbst durchaus engagiert und würden sie gerne in etwas einbeziehen, das für unsere gesamte Gesellschaft nützlich ist, aber sie antworten uns mit einer Ablehnung. Warum sollten wir ihnen dann überhaupt mit Zustimmung antworten? Warum sind wir verpflichtet, ihnen Asyl zu gewähren? Leistungen aus unseren eigenen Steuern zu bezahlen? Warum sollten wir Mitleid mit ihnen haben, wenn alles, was sie tun, darin besteht, unser Land zu zerstören, den Islamismus zu fördern, uns auf den Straßen abzuschlachten, und sie überhaupt nicht den Wunsch haben, sich in unsere Gesellschaft zu integrieren und uns zu helfen? Natürlich sind wir ihnen nichts schuldig! ◾️des Geyers schwarzer Haufen (https://t.me/FlorianGeyer2024)