Amnesty Bericht 2021 über die Ukraine sieht auch nicht besser aus.

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Auszüge aus dem Bericht über die Ukraine vom letzten Jahr.

Gemeint ist also 2021 – vor dem Einmarsch der Russen

1. Folter und andere Misshandlungen

In Fällen von Folter und anderen Misshandlungen war Straflosigkeit weiterhin vorherrschend. Ermittlungen zu jüngeren Vorwürfen verliefen schleppend und häufig erfolglos. Von Januar bis Dezember 2021 meldete die Generalstaatsanwaltschaft 79 neue Fälle mutmaßlicher Folter und 1.918 Fälle mutmaßlichen Amtsmissbrauchs durch Ordnungskräfte. Gegen 51 Personen wurde daraufhin wegen einschlägiger Straftaten Anklage erhoben.

2. Geschlechtsspezifische Gewalt

Geschlechtsspezifische Gewalt und Diskriminierung, insbesondere gegen Frauen, sowie häusliche Gewalt waren 2021 nach wie vor weitverbreitet.

Im Juli 2021 trat ein neues Gesetz in Kraft, das die rechtlichen Bestimmungen beseitigte, die Militär- und Polizeiangehörige zuvor faktisch davor bewahrt hatten, wegen häuslicher Gewalt verwaltungs- oder strafrechtlich verfolgt zu werden. Das Gesetz verschärfte auch die Bestimmungen für Notfallschutzanordnungen. Außerdem verlängerte es die Verjährungsfrist für häusliche Gewalt als Ordnungswidrigkeit auf sechs Monate und führte neue Strafen ein, darunter einen Arbeitsdienst und eine Haftstrafe von bis zu zehn Tagen.

Eine Untersuchung der Vorwürfe von Oberleutnantin Valeria Sikal, der ersten ukrainischen Ex-Soldatin, die 2018 sexuelle Belästigung durch einen befehlshabenden Angehörigen der Streitkräfte gemeldet hatte, führte jedoch zu keinem Ergebnis. Ihr Fall wurde weiter verschleppt, indem man ihn an die Ermittlungsbehörde der Region Chmelnyzkyj übergab, die ihn nicht weiterverfolgte.

 

3. Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen (LBGTI+)

Ein im Mai 2021 ins Parlament eingebrachter Gesetzentwurf sah vor, sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität als spezifische Gründe für Hassverbrechen in das Strafgesetzbuch aufzunehmen. Doch gab es das gesamte Jahr über homosexuellenfeindliche Angriffe durch Gruppen, die Diskriminierung und Gewalt propagierten und nur in seltenen Fällen zur Rechenschaft gezogen wurden.

In der Stadt Odessa bewarfen sieben maskierte, schwarz gekleidete Männer das Büro der LGBTI-Vereinigung LIGA mit Steinen und beschädigten eine ihrer Überwachungskameras. Die Polizei weigerte sich, strafrechtliche Ermittlungen zu diesen Vorfällen einzuleiten, und begann erst damit, nachdem Aktivist_innen wegen der Untätigkeit der Polizei Klage eingereicht hatten.

Die sechs Personen, die im Jahr 2018 Vitalina Koval angegriffen hatten, genossen weiterhin Straffreiheit. Sie hatten die Menschenrechtsverteidigerin bei einer Demonstration mit roter Farbe beworfen, die ihr die Augen verätzte. Im März 2021 entschied ein Gericht, dass die Anklage wegen „leichter Körperverletzung“ gegen zwei Angreiferinnen verjährt sei, und stellte das entsprechende Verfahren ein.

4. Recht auf freie Meinungsäußerung

Die Medien waren im Allgemeinen pluralistisch und frei. Die Behörden gingen jedoch gezielt gegen einige wenige vor, die sie als prorussisch einstuften und denen der Inlandsgeheimdienst (Sluschba Bespeky Ukrajiny – SBU) vorwarf, einen „Informationskrieg“ gegen die Ukraine zu führen.

Der Nationale Sicherheits- und Verteidigungsrat, ein staatliches Beratungsgremium, verhängte sogenannte „persönliche Sanktionen“ gegen den Abgeordneten Taras Kozak.Die vom Präsidenten befürwortete Entscheidung rief Kritik hervor, weil sie ohne richterlichen Beschluss erfolgte, sich willkürlich gegen Medienunternehmen richtete und sich auf ein Gesetz berief, das Sanktionen gegen ausländische Unternehmen vorsah, das in diesem Fall aber gegen einen ukrainischen Staatsangehörigen und seine in der Ukraine ansässigen Unternehmen zur Anwendung kam.

Im November 2021 stellte der Eigentümer der unabhängigen Wochenzeitung Kyiv Post die Herausgabe der Zeitung mit sofortiger Wirkung ein. Die Redaktion gab bekannt, sie sei wegen ihrer unabhängigen Berichterstattung entlassen worden. In Kommentaren hieß es, die Entscheidung des Eigentümers sei auf Druck der Präsidialverwaltung erfolgt.

Angriffe auf Journalist_innen und Menschenrechtsverteidiger_innen bis hin zu Tötungen wurden nur schleppend untersucht und führten häufig zu keinem Ergebnis.

Der viel beachtete Prozess gegen drei Personen, denen man vorwarf, im Juli 2016 den belarussisch-russisch-ukrainischen Journalisten Pavel Sheremet mit einer Autobombe getötet zu haben, ging weiter.

Am Morgen des 3. August 2021 fand man den bekannten belarussischen Exilanten Witali Schischow, der die Organisation Belarussisches Haus in der Ukraine leitete, erhängt in einem Park in Kiew auf. Er hatte zuvor im Kollegenkreis darüber geklagt, dass der belarussische Geheimdienst ihn verfolge und ihm Vergeltungsmaßnahmen angedroht habe. Die ukrainischen Behörden untersuchten seinen Tod, weil er ihnen verdächtig erschien, Ende 2021 lagen jedoch noch keine Ergebnisse vor.

 

5.Recht auf Versammlungsfreiheit

Am 8. März 2021 griffen gewalttätige Gegendemonstrierende die Teilnehmenden einer Demonstration zum Internationalen Frauentag in Kiew an. Unbekannte rempelten die Frauenrechtler_innen nach der Kundgebung an, beschimpften sie und versuchten ihnen ihre Plakate zu entreißen. Die Aktivist_innen zeigten dies bei der Polizei an, die sich jedoch weigerte, Ermittlungen einzuleiten, bis sich Rechtsbeistände einschalteten. Eine formelle Untersuchung war Ende 2021 noch im Gang.

6.Diskriminierung

Im Juli 2021 beschloss die Regierung eine nationale Strategie für den Zeitraum bis 2030, um die Diskriminierung von Rom_nja zu bekämpfen.

Frühere Angriffe auf Rom_nja, wie z. B. ein gewaltsamer Angriff und die Zerstörung einer informellen Siedlung im Naturschutzgebiet Lysa Hora in Kiew im Jahr 2018, wurden nicht gründlich untersucht.

7. Recht auf Privatsphäre

Das Parlament nahm einen Gesetzentwurf zur Reform des Geheimdiensts SBU in erster Lesung an. Er betraf einige Probleme, die seit Langem für Kritik gesorgt hatten, und sah z. B. vor, die Ermittlungsfunktion des Geheimdiensts bis 2025 abzuschaffen. Die weitreichenden Befugnisse des SBU im Hinblick auf die Festnahme, Inhaftierung und Vernehmung von Personen sowie die Anwendung tödlicher Gewalt blieben jedoch bestehen, ohne dass neue und wirksamere Maßnahmen zur Gewährleistung der Rechenschaftspflicht eingeführt wurden.

8. Donbass

In den Gebieten der Ostukraine, die unter der Kontrolle bewaffneter Gruppen standen, die von Russland unterstützt wurden, gab es 2021 weiterhin Repressionen gegen Andersdenkende und Einschränkungen für die Zivilgesellschaft. Die UN-Beobachtermission für Menschenrechte in der Ukraine (UN Human Rights Monitoring Mission in Ukraine – HRMMU) teilte mit, notwendige Einrichtungen und Hilfsangebote für Überlebende häuslicher Gewalt würden fehlen.

Zudem sei das persönliche Risiko der Aktivist_innen, die sich für die Rechte von Frauen einsetzten, sehr hoch, da ihnen Festnahme und Strafverfolgung drohten. Die HRMMU berichtete auch über willkürliche Festnahmen, Haft ohne Kontakt zur Außenwelt über längere Zeiträume hinweg und fortgesetzte rechtswidrige Inhaftierungen von Frauen und Männern durch die De-facto-Behörden. Haftzentren in Gebieten, die nicht unter der Kontrolle der ukrainischen Regierung standen, waren für die Beobachtermission nicht zugänglich, trotz „weitverbreiteter und glaubwürdiger Vorwürfe über Folter und andere Misshandlungen in einer Reihe von Einrichtungen“. Nach Angaben der HRMMU wurden außerdem mindestens neun Zivilpersonen von Angehörigen des SBU willkürlich festgenommen.

 

 

Nachlesen können sie alles hier: L I N K

Die nun gegange Pro-Ukrainische Amnesty-Beauftragte beklagte sich darüber dass nun der Amnesty Bericht, nch den beschissenen Berichten dr letzten Jahre nun noch beschissener ausfällt und es auch noch bekannt wird, dass die ukrainischen Faschisten sich hinter Zivilisten verstecken. Daher:

„Amnesty gibt an, dass die Organisation am 29. Juli Beamte des ukrainischen Verteidigungsministeriums kontaktiert habe, diese aber nicht rechtzeitig vor der Veröffentlichung am 4. August auf die Bitte um eine Stellungnahme zu den Erkenntnissen des Berichts geantwortet hätten. Pokaltschuk erklärte, das sei nicht annähernd genug Zeit gewesen.“

Das bedeutet im Klartext: DIe Ukraine hätte nun keine Möglichkeit mehr  gehabt die Berichte zurechtzulügen, was aber faktisch undramatisch erscheint, denn im doktrinierten Westen liest eh keiner so ein Scheiss, wenn es gegen Heilige geht.


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