Änderungen im Fahrerlaubniswesen für Leichtkrafträder

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– Die Zahl der „196-er“ im Zentralen Fahrerlaubnisregister steigt im zweiten Halbjahr 2020 deutlich

 

Flensburg, 16. Februar 2021. Ein Jahr nach dem Inkrafttreten der Neuregelung im Fahrerlaubniswesen waren im Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) bundesweit etwa 78.000 Berechtigungen zum Führen von Leichtkrafträdern mit 125 ccm und 11 kW, die auch elektrisch angetrieben sein können, unter geänderten Bedingungen eingetragen.

Nachdem bis zum 30. Juni 2020 bereits rund 27.000 Fahrerlaubnisse mit der Schlüsselzahl „196“ eingetragen wurden, stieg die Zahl der Eintragungen im Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis 1. Januar 2021 noch deutlich an. Im 2. Halbjahr gab es annähernd doppelt so viele Neueintragungen von „196-ern“ wie in den ersten 6 Monaten nach Inkrafttreten der Neuregelung.

Die Schlüsselzahl 196 wurde im gesamten Jahr 2020 am häufigsten für Fahrerlaubnisinhaber in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen registriert.

Am 1. Januar 2021 weisen unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland mehr als 200 Berechtigungen pro 100.000 Einwohner aus.  In Baden-Württemberg und Bayern war das Interesse mit mehr als 240 Berechtigungen pro 100.000 Einwohner am höchsten.

In Bremen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurde mit weniger als 120 Berechtigungen pro 100.000 Einwohner in geringerem Ausmaß von der Neuregelung Gebrauch gemacht.

Tabelle 1: Anzahl der Fahrerlaubnisse mit Schlüsselzahl 196: 1. Januar 2020 bis 1. Januar 2021

Land Anzahl1)
(absolut)
Anzahl2) pro

100.000 Einwohner
(25 bis 60 Jahre)

Baden-Württemberg 13.317 243
Bayern 15.872 242
Berlin 3.392 175
Brandenburg 2.198 182
Bremen 385 115
Hamburg 1.827 187
Hessen 6.554 211
Mecklenburg-Vorpommern 947 125
Niedersachsen 5.953 155
Nordrhein-Westfalen 16.142 184
Rheinland-Pfalz 3.983 201
Saarland 969 206
Sachsen 1.815 96
Sachsen-Anhalt 1.120 110
Schleswig-Holstein 2.251 162
Thüringen 1.098 111
Insgesamt 77.823 191

__________________________________

1) Anzahl Fahrerlaubnisklasse B mit Schlüsselzahl 196 (Berechtigungen nach § 6b FeV); 01.01.2020 bis 01.01.2021 nach Bundesland.

2) Basierend auf der Fortschreibung des Bevölkerungsstands des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2019; abgerufen am 16.11.2020

 

 

Das Interesse an dem geänderten Zugang der Fahrerlaubnis zum Führen eines Leichtkraftrades mit nicht mehr als 125 ccm und 11 kW war bei männlichen Fahrerlaubnisinhabern mit 77 Prozent stärker ausgeprägt als bei Frauen. Die meisten „196-er“ waren im Durchschnitt zwischen 45 und 60 Jahre alt.

Tabelle 2: Anteil an Personen mit Schlüsselzahl 196: Lebensalter und Geschlecht (Stand 1. Januar 2021)

Lebensalter Männer
(n=59.622)
Frauen
(n=18.193)
Insgesamt 1)
(N = 77.823)
bis 30 Jahre 14 % 15 % 15 %
31 bis 44 Jahre 41 % 38 % 40 %
45 bis 60 Jahre 43 % 47 % 44 %
61 Jahre und älter 2 % <1 % 2 %

__________________________________

1) Einschließlich Personen ohne Angabe zu Lebensalter oder Geschlecht. 

Die am 31. Dezember 2019 in Kraft getretene Neuregelung gilt in Deutschland für Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber, die seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen, mindestens 25 Jahre alt sind und eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden absolviert haben.

Im Führerschein wird die Berechtigung mit der Schlüsselzahl 196 dokumentiert. Mit der Schlüsselzahl 196 wird keine vollumfängliche Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben. Sie erlaubt nur das Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Eine Erweiterung auf die Klasse A2 gemäß der Fahrerlaubnis-Verordnung ist damit nicht möglich.

Im Ausland dürfen Leichtkrafträder mit dieser Berechtigung nicht geführt werden.

KBA


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