Änderung des Wahlrechts zu Gunsten der Frauen

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Warum die Bundesjustizministerin und studierte Juristin verfassungsfeindliche Aussagen macht.

Anlässlich des 100-jährigen Jubiläums des Frauenwahlrechts, forderte die Bundesjustizministerin eine Änderung des Wahlrechts.

Durch eine Änderung des Wahlrechts soll eine Quote dafür sorgen, dass mehr Frauen in den Bundestag gelangen.

Dies ist hinsichtlich des Art 3 GG aber gelinde gesagt verfassungswidrig.

Warum nun eine Bundesjustizministerin verfassungswidrige Vorstöße unternimmt, bleibt allen schleierhaft.

In Artikel 3 wird insbesondere festgelegt, dass alle Menschen gleich sind.

 

Dies bedeutet ungeachtet

-ihrer Rasse

-ihrer Herkunft oder

-das ist der springende Punkt

-ihres Geschlechts.

 

In Absatz 2 ist formuliert: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

( Eine Quotierung wäre aber ein erheblicher Nachteil)

 

Dieser Artikel unterliegt im Übrigen der sogenannten Ewigkeitsklausel aus Art 79 GG, dies bedeutet, er ist unabänderbar.

Jede Änderung eines jeden Gesetzes, der gegen Art. 3, verstoßen würde, wäre also null und nichtig.

Eine Änderung des Wahlrechts zugunsten einer Partei würde im Übrigen auch den Staat verpflichten dagegen zu handeln, denn in Absatz 2 des Art. 3 steht:

In Absatz 2 ist formuliert: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Man könnte jetzt den Kopf schütteln und sich fragen, welches Fach diese Dame denn studiert hat um so etwas daherzureden.

Die Äußerungen dieser Dame sind also mehr als bedenklich. Eine Änderung des Wahlrechts um gegen Artikel 3 zu verstoßen? Was ist der Dame da in den Kopf geschossen?

 

Die einzige Erklärung könnte allenfalls in einer heftigen Rheumatacke liegen.

 

 

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