Kein Feuerwerk in der Nähe der Fachwerkhäuser

Estimated read time 2 min read
[metaslider id=10234]

Aufgrund des bevorstehenden Jahreswechsels möchten wir in unserem Zuständigkeitsbereich des Gemeinsamen Ordnungsamtes (Gemeinde Malsfeld, Städte Felsberg, Melsungen und Spangenberg) auf die Bestimmungen der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) hinweisen.

Danach ist es aus Gründen des Brandschutzes generell verboten, pyrotechnische Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen abzubrennen.

Zu letzterem zählen insbesondere Fachwerkhäuser. Dieses Verbot wirkt kraft Gesetzes unmittelbar.

Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Außerdem haben Verstöße zivilrechtliche Ansprüche (Schadensersatz für Vermögens- und Personenschäden) zur Folge.

Fachwerkhäuser sind aufgrund ihrer Bauweise in besonderer Weise brandgefährdet. Wir appellieren deshalb dringend an die gesamte Bevölkerung, dieses Verbot zu beachten und innerhalb des geschützten und auch schützenswerten Bereichs auch konsequent einzuhalten.

Auch für die Altstadtbewohner und -besucher bestehen genügend attraktive Alternativen zum Abbrennen des Silvesterfeuerwerkes, die außerhalb des Gefahrenbereiches liegen.

In der Stadt Melsungen wird es in diesem Jahr erstmalig einen Abbrennplatz auf einem Teilstück des Parkplatzes Sand geben. Dieser Parkplatzbereich wird daher vom 30.12.2019, 15 Uhr, bis 02.01.2020 gesperrt.

Weiterhin weisen wir darauf hin, dass nach der Straßenreinigungssatzung die Papp-, Kunststoff- und sonstigen Reste des Feuerwerkes zu beseitigen sind.

Magistrat der Stadt Melsungen


[metaslider id=20815]

More From Author

+ There are no comments

Add yours