Hähnchenmastanlage Ringgau: Anhörung im Regierungspräsidium

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Bad Hersfeld/Ringgau (Werra-Meißner Kreis). Die Aktionsgemeinschaft Agrarwende Nordhessen (AGA) hatte mit der örtlichen Bürgerinitiative zu einer Mahnwache vor der Bad Hersfelder Außenstelle des Regierungspräsidiums Kassel aufgerufen. Es kamen mehr als ein Dutzend Menschen.
Ein Erfolg für AGA-Sprecher Andreas Grede, denn für einen Werktag im für viele abgelegenen Bad Hersfeld sei die Teilnehmerzahl beachtlich. Als es zur Anhörung ging, verschlechterte sich allerdings die Stimmung. Schon im Aushang war zu lesen: „Einrichtung und Betrieb einer Anlage zum Halten von Mastgeflügel mit 74.000 (geändert auf 66.000) Mastplätzen.“

In dieser geänderten Zahl liegt Brisanz. Denn wie schon in vergleichbaren – für die AGA erfolgreichen – Verfahren zuvor hatte sich die Aktionsgemeinschaft zusammen mit Fachleuten in akribischer Kleinarbeit daran gemacht, das über 800 Seite starke Gutachten unter die Lupe zu nehmen. Dabei waren in einigen Berechnungen Fehler aufgetaucht, die das ganze Vorhaben durchaus in Frage gestellt hätten. So bekundete der Berliner Fachanwalt Thorsten Deppner gleich zu Beginn des Verfahrens seinen Unmut und erklärte, mit der Änderung, die keinem der Einwender zuvor bekannt gemacht worden sei, könne man die Anhörung eigentlich auf der Stelle beenden. Die Berechnungen z.B. für die Ausbreitung von Bio-Aerosolen sind sehr kompliziert und waren nun nicht mehr relevant.

Es gab 126 schriftliche Einwendungen, ein gutes Dutzend Menschen war zur Anhörung angereist. Mehr als ein Dutzend Vertreter der verschiedenen Behörden und des Regierungspräsidiums waren anwesend und wurden zu den einzelnen Einwendungen gehört. Dabei ging es u.a. auch um den Umweltschutz, da das Vorhaben in einer Wasserschutzzone liegt. Aus Sicht des Anwalts hätte die Anhörung unmittelbar nach Änderung des Antrags abgesagt und zu einem späteren Zeitpunkt erneut angesetzt werden müssen. Das Vorgehen des RP sei völlig unverständlich. Viele Einwender hätten einen Urlaubstag geopfert, es entstehen hohe Berater- und Rechtsbeistandskosten. Tatsächlich beginnt nun alles von vorne. Öffentliche Auslegung, Einwendungsfrist, erneute Anhörung. AGA-Sprecher Grede sprach gar von einem Taschenspielertrick der Antragsteller. Das Verhalten des RP sei in diesem Fall vorsichtig formuliert „unprofessionell“.
Weitere Informationen: www.aga-nordhessen.de

 

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