Wiesbaden (ots)
Bei der Wahl zum 9. Europäischen Parlament am Sonntag, dem 26. Mai 2019, wird der Bundeswahlleiter am Nachmittag den Zwischenstand zur Wahlbeteiligung bis 14:00 Uhr sowie in der Wahlnacht das vorläufige amtliche Wahlergebnis ermitteln und bekannt geben.
Der “Zwischenstand zur Wahlbeteiligung bis 14:00 Uhr” wird auf der Grundlage der Wahlbeteiligung in ausgewählten Wahllokalen ermittelt.
Das Ergebnis wird voraussichtlich gegen 15:30 Uhr vorliegen und vom Bundeswahlleiter veröffentlicht.
Die Wahllokale schließen bei der Europawahl in Deutschland um 18:00 Uhr.
Im Anschluss daran beginnen die Wahlvorstände in den Wahllokalen mit der Auszählung der Stimmen.
Das vorläufige amtliche Wahlergebnis für Deutschland darf der Bundeswahlleiter frühestens nach Schließung der Wahllokale im letzten Mitgliedstaat der Europäischen Union – das heißt nicht vor 23:00 Uhr – bekannt geben.
Soweit Wahlforschungsinstitute am Wahltag nach 18:00 Uhr, aber bereits vor Bekanntgabe des vorläufigen amtlichen Wahlergebnisses Hochrechnungsergebnisse veröffentlichen, handelt es sich um die Auswertung von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe und Ergebnisse der öffentlichen Stimmenauszählung in einzelnen Wahllokalen.
Der Bundeswahlleiter
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