BMVI veröffentlicht weitere Förderrichtlinien |
![]() Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer: Handwerker- und Lieferfahrzeuge z.B. von Glaserbetrieben oder Paketzustellern sind tagtäglich in unseren Innenstädten unterwegs. Hier können wir mit einer Hardware-Nachrüstung viel für die Luftqualität erreichen. Mit einer Hardware-Nachrüstung dieser Kleinlaster lassen sich Förderberechtigt sollen sein:
Für die Förderung muss zudem eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) für die Nachrüstsysteme nachgewiesen werden. Damit wird sichergestellt, dass die Einsparziele in Höhe von bis zu 85 Prozent auch im Realbetrieb erreicht werden. Die Nachrüstung dieser Fahrzeuge ist weniger komplex als bei den Pkw, weil es hier weniger Modellvarianten gibt und oftmals mehr Bauraum vorhanden ist. Das BMVI hat dafür technische Anforderungen erarbeitet. Die Anträge für Nachrüstsysteme können damit ab sofort beim KBA gestellt werden. Förderanträge für die Nachrüstung leichter (2,8 t – 3,5 t zulässige Gesamtmasse) und schwerer (3,5 t – 7,5 t zulässige Gesamtmasse) Handwerker- und Lieferfahrzeuge können ab dem 1. Januar 2019 bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen gestellt werden. Die Kosten für eine Hardware-Nachrüstung betragen bei den leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen 4.000 bis 8.000 Euro pro Fahrzeug, bei den schweren Fahrzeugen 6000 bis 12.000 Euro. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Unternehmensgröße. Pro Fahrzeug ist dieser Zuschuss bei Fahrzeugen unter 3,5 t auf einen Höchstbetrag von 3.800 Euro und bei den Fahrzeugen ab 3,5 t auf einen Höchstbetrag von 5.000 Euro bei einer Antragstellung bis zum 31. Mai 2019 bzw. auf einen Höchstbetrag von 3.000 Euro, bzw. 4.000 Euro bei einer Antragstellung ab dem 01. Juni 2019 begrenzt. In den Jahren 2019 und 2020 stehen zunächst rund 333 Millionen Euro für das Förderprogramm zur Verfügung. Es ist bis zum Ende des Jahres 2020 befristet. Mit Veröffentlichung der Richtlinien kann die Hardware-Nachrüstung von zunächst mehr als hunderttausend Fahrzeugen gefördert werden. Die Förderrichtlinien für die leichten und schweren Handwerker- und Lieferfahrzeuge finden Sie nach der jeweiligen Veröffentlichung im Bundesanzeiger auf den Internetseiten des BMVI unter dem Link: www.bmvi.de/foerderrichtlinie-handwerker-lieferfahrzeuge |
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