Köln, April 2018. Generell gilt gleiches Recht für alle, aber ein paar Ausnahmen bestätigen die Regel. Ob im Beruf, als Ehefrau oder in der Freizeit, in einigen Fällen entschieden Gerichte zugunsten der Frauen. Welche das sind, fasst Markus Mingers, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer im Folgenden zusammen.
Kürzere Fußwege für Arbeitnehmerinnen
Dem Arbeitgeber ist es gestattet, Parkplätze, die näher am Arbeitsplatz liegen, den Arbeitnehmerinnen anzubieten. In erster Linie dienen diese sogenannten Frauenparkplätze zum Schutz der Frauen insbesondere in den dunkleren Monaten (Az. 10 Sa 314/11 – Landesarbeitsgericht RLP).
Keine Wahrheitspflicht für schwangere Frauen
Ist eine Frau zum Zeitpunkt eines Vorstellungsgespräches schwanger, so ist sie nicht verpflichtet, die Wahrheit zu sagen – eine Schwangerschaft ist Privatsphäre (Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZR 621/01). Der Rechtsexperte Mingers ergänzt: „Das gilt sogar dann, wenn eine Frau sich selbst als Schwangerschaftsvertretung bewirbt.“ (Landesarbeitsgericht Köln, Az.: 6 SA 641/12)
Kündigung ohne Sperre des Arbeitslosengeldes
Im Regelfall verhält es sich so, dass bei Eigenkündigung vorerst der Anspruch auf das Arbeitslosengeld entfällt. Wenn eine Frau aufgrund einer Risikoschwangerschaft den Wohnort wechseln muss, um in unmittelbarer Nähe zu einem Krankenhaus, ihrem Hausarzt oder dem Lebenspartner zu wohnen (Sozialgericht Dortmund, Az.: S 31 AL 262/08), erhält sie Arbeitslosengeld.
Höherer Unterhalt statt eigener Karriere
Nicht selten verzichten Frauen aufgrund von Kindern oder dem Haushalt auf die eigene Karriere. Kommt es zu einer Scheidung, muss der Ehemann einen höheren Unterhalt für die Frau zahlen. „Der sogenannte ‚ehebedingte Nachteil‘ greift auch dann, wenn keine Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind“, betont der Rechtsexperte Mingers. (BGH, Az.: XII ZR 108/09)
Aufklärungspflicht der Frauenärztin
Verschreibt eine Frauenärztin ihrer Patientin die Pille, so muss sie zwingend darauf hinweisen, dass Rauchen während der Einnahme das Herzinfarkt- und Schlaganfallrisiko drastisch erhöht. Dies gilt auch, obwohl in der Packungsbeilage bereits darauf hingewiesen wird (BGH, Az.: VI ZR 289/03).
Kündigung des Fitnessstudios wegen Schwangerschaft
Wie der Bundesgerichtshof (Az.: XII ZR 42/10) entschieden hat, ist die Schwangerschaft einer Frau ein Grund, um den Vertrag mit dem Fitnessstudio vorzeitig zu beenden. „Betreiber eines Fitnessstudios haben keinerlei rechtliche Handhabe einer schwangeren Frau die Kündigung zu verweigern“, weiß Mingers.
Über Markus Mingers: Markus Mingers ist Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer in Köln. Als Experte für Verbraucherfragen vertritt er zahlreiche Klienten auf unterschiedlichsten Rechtsgebieten, darunter Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht.
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