Landgericht: AfD darf rechtsextremistisch genannt werden

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Ein Mann aus Mittelhessen darf die AfD laut einem Gerichtsurteil als rechtsextremistisch bezeichnen.

Diese Äußerung sei von der Meinungsfreiheit gedeckt, erläuterte ein Sprecher des Landgerichts Gießen am Mittwoch die im März ergangene Entscheidung.

Über den Rechtsstreit zwischen dem Gießener Kreisverband der AfD und einem Mitglied des Kreis-Ausländerbeirates hatten zuvor verschiedene Medien berichtet.

Geklagt hatte der Vorsitzende des Kreis-Ausländerbeirates.

In dem Verfahren ging es um Äußerungen in einer Rede, die er im August 2017 im Gießener Rathaus gehalten hatte.

Der folgende Rechtsstreit drehte sich dem Gerichtssprecher zufolge zunächst auch um Anträge der AfD, den Vorsitzenden zu verpflichten, seine Worte zu unterlassen.

Dass die Partei darauf keinen Anspruch habe, wollte der Kläger dann vom Gießener Landgericht feststellen lassen – und bekam Recht.

Es ging um Aussagen, wonach die Partei «rechtsextremistisch» sei beziehungsweise «eine rechtsextreme Ausrichtung» habe.

Es handele sich in dem Fall um eine zulässige Meinungsäußerung, die von der Verfassung geschützt sei, befand das Gericht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

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