Das Arbeitsvolumen ging in Hessen 2020 um 5,1 Prozent zurück

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Insgesamt arbeiteten die Erwerbstätigen in Hessen im Jahr 2020 4,63 Milliarden Stunden. Gegenüber dem Vorjahr entsprach dies einem Rückgang von 5,1 Prozent. Die geleisteten Arbeitsstunden je erwerbstätiger Person gingen im Jahr 2020 um 4,0 Prozent zurück, die Erwerbstätigenzahl verzeichnete einen Rückgang von 1,1 Prozent.

In Hessen betrug das Arbeitsvolumen im Jahr 2020 4,63 Milliarden Stunden. Das waren – maßgeblich beeinflusst durch die Corona-Pandemie – 5,1 Prozent weniger als im Vorjahr (Deutschland: minus 4,7 Prozent). Wie das Hessische Statistische Landesamt nach vorläufigen Berechnungen mitteilt, ging die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden in Hessen damit erstmals seit dem Jahr 2013 wieder zurück.

Entwicklung in den Wirtschaftsbereichen

Im Corona-Jahr 2020 nahm die Zahl der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden in sämtlichen Wirtschaftsbereichen ab. Im Dienstleistungsbereich ging das Arbeitsvolumen um 5,1 Prozent zurück. Darunter verzeichnete der Teilbereich „Handel, Verkehr, Gastgewerbe, Information und Kommunikation“ einen Rückgang von 7,2 Prozent. Im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) nahmen die geleisteten Arbeitsstunden um 6,6 Prozent ab, im Bereich „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ ging das Arbeitsvolumen um 4,9 Prozent zurück. Das Baugewerbe verzeichnete mit einem Rückgang von 1,3 Prozent absolut betrachtet das geringste Minus.

Jahresarbeitszeit je erwerbstätiger Person

Im Jahr 2020 arbeitete eine erwerbstätige Person im Durchschnitt 1 327 Stunden und somit 4,0 Prozent weniger als im Vorjahr (Deutschland: minus 3,7 Prozent). Je nach Stellung im Beruf gab es erhebliche Unterschiede: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiteten 2020 durchschnittlich 1 283 Stunden (minus 3,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr), Selbstständige und mithelfende Familienangehörige 1 801 Stunden (minus 5,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr). Damit fiel der relative Rückgang der durchschnittlichen Arbeitszeit bei den Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen stärker aus als bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Auch der Wirtschaftsbereich beeinflusste die Arbeitszeit pro Kopf. Im Bereich „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ war sie mit 1 640 Stunden am höchsten. Im Baugewerbe betrug die durchschnittlich geleistete Jahresarbeitszeit 1 537 Stunden, im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) 1 396 Stunden. In den Dienstleistungsbereichen war die durchschnittlich geleistete Jahresarbeitszeit mit 1 297 Stunden insgesamt am geringsten. Die Unterschiede in den Wirtschaftsbereichen ergaben sich nach wie vor in erster Linie durch das unterschiedliche Ausmaß, in dem Vollzeitarbeit bzw. andere Beschäftigungsformen – z. B. Teilzeit – eingesetzt wurden.

Erwerbstätigenzahl und Arbeitsvolumen im Vergleich

Im Vergleich zum Arbeitsvolumen ging die Zahl der Erwerbstätigen in Hessen im Jahr 2020 moderat um 1,1 Prozent zurück (Deutschland: minus 1,1 Prozent). Der stärkere Rückgang der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden ist insbesondere auf den im Jahr 2020 massiven Einsatz von Kurzarbeit und dem daraus folgenden Arbeitsausfall zurückzuführen. Im Gegensatz hierzu dämpft der verstärkte Gebrauch der Kurzarbeit das Ausmaß der rückläufigen Entwicklung der Erwerbstätigen.

Hinweis:

Bei den hier vorgelegten Ergebnissen, die auf dem Rechenstand des Statistischen Bundesamts vom 18. Februar 2021 basieren, handelt es sich um Berechnungen des AK ETR, dem die Statistischen Ämter der Länder, das Statistische Bundesamt sowie der Deutsche Städtetag angehören. Diese und weitere Ergebnisse zur Erwerbstätigkeit finden Sie auf der Fachseite des Hessischen Statistischen Landesamtes sowie auf der Internetseite des AK ETR.

Das Arbeitsvolumen umfasst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aller Erwerbstätigen, die als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer oder als Selbstständige bzw. als mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben. Bei Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen werden die Arbeitsstunden aus allen Beschäftigungen einbezogen. Hingegen gehören die bezahlten, aber nicht geleisteten Arbeitsstunden (z. B. Jahresurlaub, Elternzeit, Feiertage, Kurzarbeit, krankheitsbedingte Abwesenheit) nicht zum Arbeitsvolumen.

Die geleistete Jahresarbeitszeit 2020 wurde erstmals berechnet. Aktualisierte Daten für 2020 werden voraussichtlich im Dezember 2021 veröffentlicht.


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