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EU-weit leben auf Zypern pro 1.000 Einwohner gerechnet die meisten Flüchtlinge und Asylbewerber (40,2). Das zeigt die Grafik auf Basis einer Statista-Berechnung, die auf aktuellen Daten des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR basiert. Die Insel ist eines der Schlupflöcher entlang der abgeschotteten europäischen Grenzen. In der Rangfolge der Länder mit den meisten Geflüchteten folgen danach Tschechien, Polen, Österreich und Deutschland.
Fast überall in der EU sind die Flüchtlingszahlen in den vergangenen Monaten deutlich gestiegen, vor allem durch den Krieg in der Ukraine. Dies gilt vor allem für Osteuropäische Länder, insbesondere Polen, aber auch für Deutschland: In der Bundesrepublik kommen auf 1.000 Einwohner statistisch derzeit 29,7 Flüchtlinge und Asylbewerber. Noch im Dezember 2020 lag die Zahl bei 17,4, wie diese Statista-Grafik zeigt.
Daher hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser heute die Verantwortlichen aus Bund, Länder und Kommunen zum Flüchtlingsgipfel geladen. Hierbei soll über die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern und Flüchtlingen gesprochen werden. Viele Kommunen melden derzeit, dass sie mit den aktuellen Flüchtlingszahlen nicht mehr zurecht kämen. Die Unterbringung sei hierbei das drängendste Problem – aber längst nicht das Einzige: Überfüllte Schulen, Lehrermangel, fehlende Kita-Plätze und teilweise nur noch mangelnde ärztliche Versorgung. An vielen Stellen sei die Lage schon ohne zusätzlichen Druck durch Geflüchtete schwierig.
Das Asyl bezeichnet einen geschützten Aufenthaltsort und ist ein Begriff für die Aufnahme von Verfolgten. Nach Artikel 16a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland genießen politisch Verfolgte Asyl. Damit wird das Asylrecht in Deutschland nicht nur auf Grund der völkerrechtlichen Verpflichtung aus der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 gewährt, sondern hat als Grundrecht Verfassungsrang. Es ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländern zusteht. Kommt ein Mensch nach Deutschland, um Asyl zu suchen, heißt er “Asylsuchender”. Sobald er beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Asyl beantragt, wird er zum “Asylbewerber”. Kann er nachweisen, dass er aus politischen Gründen in seiner Heimat vom Staat verfolgt wird, erhält er Asyl. Er ist dann ein “Asylberechtigter”.
Beim Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention sind die Anforderungen etwas geringer als beim Asyl. Die Verfolgung muss nicht vom Staat ausgehen. Das gilt zum Beispiel für Syrer, die vor der Terrormiliz “Islamischer Staat” geflohen sind. Wird im Asylverfahren festgestellt, dass der Bewerber das Recht auf Flüchtlingsschutz hat, wird er als Flüchtling anerkannt. Darüber hinaus kann Deutschland auch Menschen Schutz gewähren, wenn zu befürchten ist, dass ihr Leben im Herkunftsland bedroht ist. Das nennt sich “subsidiärer Schutz”.
Fast überall in der EU sind die Flüchtlingszahlen in den vergangenen Monaten deutlich gestiegen, vor allem durch den Krieg in der Ukraine. Dies gilt vor allem für Osteuropäische Länder, insbesondere Polen, aber auch für Deutschland: In der Bundesrepublik kommen auf 1.000 Einwohner statistisch derzeit 29,7 Flüchtlinge und Asylbewerber. Noch im Dezember 2020 lag die Zahl bei 17,4, wie diese Statista-Grafik zeigt.
Daher hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser heute die Verantwortlichen aus Bund, Länder und Kommunen zum Flüchtlingsgipfel geladen. Hierbei soll über die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern und Flüchtlingen gesprochen werden. Viele Kommunen melden derzeit, dass sie mit den aktuellen Flüchtlingszahlen nicht mehr zurecht kämen. Die Unterbringung sei hierbei das drängendste Problem – aber längst nicht das Einzige: Überfüllte Schulen, Lehrermangel, fehlende Kita-Plätze und teilweise nur noch mangelnde ärztliche Versorgung. An vielen Stellen sei die Lage schon ohne zusätzlichen Druck durch Geflüchtete schwierig.
Das Asyl bezeichnet einen geschützten Aufenthaltsort und ist ein Begriff für die Aufnahme von Verfolgten. Nach Artikel 16a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland genießen politisch Verfolgte Asyl. Damit wird das Asylrecht in Deutschland nicht nur auf Grund der völkerrechtlichen Verpflichtung aus der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 gewährt, sondern hat als Grundrecht Verfassungsrang. Es ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländern zusteht. Kommt ein Mensch nach Deutschland, um Asyl zu suchen, heißt er “Asylsuchender”. Sobald er beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Asyl beantragt, wird er zum “Asylbewerber”. Kann er nachweisen, dass er aus politischen Gründen in seiner Heimat vom Staat verfolgt wird, erhält er Asyl. Er ist dann ein “Asylberechtigter”.
Beim Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention sind die Anforderungen etwas geringer als beim Asyl. Die Verfolgung muss nicht vom Staat ausgehen. Das gilt zum Beispiel für Syrer, die vor der Terrormiliz “Islamischer Staat” geflohen sind. Wird im Asylverfahren festgestellt, dass der Bewerber das Recht auf Flüchtlingsschutz hat, wird er als Flüchtling anerkannt. Darüber hinaus kann Deutschland auch Menschen Schutz gewähren, wenn zu befürchten ist, dass ihr Leben im Herkunftsland bedroht ist. Das nennt sich “subsidiärer Schutz”.
Matthias Janson,
16.02.2023
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