Widerrufsjoker ohne Kostenrisiko spielen

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Widerruf von Darlehen mit Prozessfinanzierung bei Mingers & Kreuzer!

 

Köln, Juni 2017. Eine Vielzahl von Kreditnehmern, die den Widerrufsjoker zur Rückabwicklung ihres Darlehens nutzen könnten, scheute bislang den gerichtlichen Weg gegen ihre Bank. Für viele ist das Kostenrisiko für sämtliche Verfahrenskosten ungewiss, ein Fass ohne Boden. Doch mithilfe eines Kooperationsvertrages mit einem Prozessfinanzierer ermöglicht die Kanzlei Mingers & Kreuzer unzufriedenen Kreditnehmern nun den Darlehenswiderruf – und zwar ganz ohne Kostenrisiko! Markus Mingers, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei, erläutert im Folgenden die Einzelheiten.  

 

Widerrufsjoker nutzen und satte Vorteile einstreichen

„Durch den Widerruf von Darlehen ist es Kreditnehmern möglich, mehrere tausend Euro zu sparen. Mit dem sogenannten Widerrufsjoker können Verbraucher noch Jahre nach Vertragsabschluss laufende oder bereits gekündigte Darlehen wirksam widerrufen. Aufgrund von Fehlern in der Widerrufsbelehrung wurden Kreditnehmer nicht ordnungsgemäß über ihr Widerspruchsrecht aufgeklärt und die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen setzte nie ein“, so Mingers zur Rechtslage.

Rund drei Millionen Darlehen weisen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen auf. Knapp 90 Prozent der Verträge der ING DiBa und DSL-Bank sowie über 80 Prozent der Sparkassen-Verträge sind mangelhaft. Darüber hinaus sind 70 Prozent der Darlehen, die von der Deutschen Bank, der Commerzbank und der DKB herausgegeben wurden, betroffen. Auch etwa 60 Prozent der Darlehen der BHW Bausparkasse und Münchner Hypothekenbank enthalten fehlerhafte Widerrufsinformationen.[metaslider id=15023]

 

Widerrufsbelehrungen von Altverträgen

Darlehen, die zwischen dem 01.09.2002 und dem 10.06.2010 geschlossen wurden, beinhalteten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Altverträge konnten wirksam bis zum letztjährigen Stichtag am 21.06.2016 widerrufen und erfolgreich rückabgewickelt werden (Art. 229 § 38 EGBGB). Wer sein Darlehen früher getilgt und Vorfälligkeitsentschädigung zahlen musste, konnte durch den Widerruf mit Rückabwicklung seines Darlehens das Entgelt von der Bank zurückfordern.

 

Widerrufsbelehrungen von Neuverträgen

„Darlehen, die am oder nach dem 11.06.2010 geschlossen wurden, enthalten ebenfalls fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Noch heute können solche Verträge wirksam widerrufen werden“, erklärt der Rechtsanwalt. Die Widerrufsinformationen weisen auf Pflichtangaben und zusätzliche Informationen hin, die im Darlehensvertrag jedoch nicht mehr auftauchen, unter anderem die Nennung der Aufsichtsbehörde. Fehlt beispielsweise diese Angabe, setzt auch hier die Widerrufsfrist nicht ein (lt. BGH-Urteil vom 22.11.2016; Az. XI ZR 434/15).

 

Kooperation zwischen Mingers & Kreuzer und Prozessfinanzierer macht den Rechtsweg möglich

Viele betroffene Kreditnehmer scheuten aufgrund eines unüberschaubaren Kostenrisikos den Gang vor Gericht und nutzen den Widerrufsjoker nicht. Was, wenn die Rechtsschutzversicherung bei den anfallenden Kosten nicht greift oder vielleicht gar keine Rechtsschutzversicherung besteht?

Die Kanzlei Mingers & Kreuzer hat dafür nun die Lösung parat: Verbraucher haben bei der Kanzlei die Möglichkeit, Darlehen wirksam und profitabel zu widerrufen und zwar ganz ohne Kostenrisiko. „Durch unsere Kooperation mit einem Prozessfinanzierer können wir unseren Klienten volle finanzielle Unterstützung garantieren. So können sie aussichtsreich widerrufen, ihr Widerrufsrecht einklagen und die Kostenfalle ist dabei vollständig ausgeschaltet!“, erläutert Mingers.

Der Prozessfinanzierer trägt – im Falle eines negativen Ergebnisses – alle Verfahrenskosten. Das bedeutet, er übernimmt die Gerichtskosten, die Kosten des gegnerischen und des eigenen Anwalts sowie sämtliche Sachverständigen- und Zeugenkosten.  Bei erfolgreicher Umsetzung der Klage gegenüber der Bank, das heißt bei Auflösung beziehungsweise Rückabwicklung des Vertrages oder Zinssenkung, fällt für den Prozessfinanzierer ein Erfolgshonorar von 30 Prozent des wirtschaftlichen Vorteils an. Das Honorar ist vom Klienten zu zahlen. Dieser wirtschaftliche Vorteil als Erlös aus der Klage ergibt sich aus den eingesparten Zinsen zuzüglich des erstrittenen Nutzungsersatzes.

www.mingers-kreuzer.de

„Haben Verbraucher ihren Altvertrag fristgerecht zum 21.06.2016 widerrufen oder weist ihr Neuvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung auf, dann sollten sie ihre Chancen auf einen erfolgreichen Widerruf jetzt durch uns prüfen lassen. Dank unseres Prozessfinanzierers entfallen für sie dabei jegliche Kosten!“, so Mingers abschließend.

 

 

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