Wer in Hessen als Beamter die CDU wählt ist wahrscheinlich dumm.

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[av_heading heading=’Dereinst lebte ein großer und böser König in Hessen. Er regierte schlecht und behandelte seine Untertanen – naja – wie eben Untertanen.’So begab es sich, dass König Roland (CDU) den Beinamen MALUS erhielt, was soviel wie schlecht, böse unehrlich, hinterlistig schlecht bedeutet. Doch nach 11 Jahren war die Schreckensherrschaft des bösen Königs endlich vorbei und er zog, ohne dass man ihm nachtrauerte weiter. Doch der nachfolgende König Volker (CDU) war auch nicht besser, beschimpfte er doch seine Beamten damals kurz vor der Thronbesteigung im schönen Chassalla, dass man heute Kassel nennt. Das Beamtentum hatte sich versammelt um die huldvollen Worte des künftigen Königs an seine ihm treu ergebene Beamtenschaft zu empfangen. Doch der künftige König war wie so oft mißgelaunt und beschimpfte die Beamten und drohte mit Versetzung. Doch höret nun auch wie es zu allem kam. Schon im 18.Jahrhundert gab es die ersten Beamten. Friedrich der Große hat  Beamte zu “Dienern des Staates” gemacht. Schon damals war es wichtig, pünktlich auf der Arbeit zu erscheinen und Anweisungen Folge zu leisten. Dies befolgten die Beamten auch immer mit “voller Hingabe”. Auf seine Beamten konnte sich jeder Lehnsherr verlassen, auch wenn er sie schlecht behandelte wie eben jener König Roland (CDU), später der König Volker(CDU) und nun auch König Boris (CDU)? Die Beamten waren seit je her mit einigen wenigen Privilegien ausgestattet, aber sie waren auch faktische Leibeigene, denn sie mussten gehorchen. Um die Entlohnung der Beamten einigermassen gleich zu gestalten, wurde dereinst der Tarifvertrag der Länder abgeschlossen. König Roland in seiner selbstherrlichen, manche sagen auch arroganten Art trat als einziges Bundesland aus. Er wollte eine „Operation sichere Zukunft“ haben. Dazu gehörten Einschnitte bei sozialen Einrichtungen, ein massiver Stellenabbau im öffentlichen Dienst und eine drastische Erhöhung der Beamten-Arbeitszeit. In diesem Zusammenhang trat Hessen 2004 auch aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) aus.

Es ist müssig zu sagen, dass ihm nichts davon auch nur ansatzweise glückte.

Als nächsten versuchte er sich bei der Firma Bilfinger und Berger und ritt auch diese in den Ruin.

Zum Hohn aller ist er jetzt sogar Professor für Managementpraxis in regulierten Umgebungen.

Doch auch in Deutschland gab es eine immer größer werdende Anzahl von Menschen ohne Arbeit, die der Staat großzügigerweise auch ohne Arbeit fürstlich bezahlte.


Ein Gericht stellte nun fest, dass der Abstand vom Arbeitslohn zu Geldempfang ohne Arbeit deutlich zu klein war, sprich es lohnte sich nicht mehr zu arbeiten. Seit also 2003 bekamen die Beamten in Hessen zu wenig Geld. Das mag sich wie Gejammer anhören, aber in anderen Bundesländern wie beispielsweise im benachbarten NRW verdient der Polizeibeamte um es mal beispielhaft aufzuzählen rund 500 € mehr im Monat. In 2018 erhob man Klage gegen die Folgen der Nullrunde von 2015 und die lediglich einprozentige Anhebung der Bezüge im Jahr 2016. Diese  Klage wurde als Musterklage zugelassen. Am 30.11.2021 stellte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel fest, dass die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Hessen mindestens seit 2013, entgegen den verfassungsrechtlichen Vorgaben, zu niedrig gewesen ist. Diese Besoldungsklage wurde vom VGH zur Klärung an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) weitergegeben, dass nun darüber zu entscheiden hat, ob Besoldung der hessischen Beamtinnen und Beamten verfassungskonform ist. Eine diesbezügliche Entscheidung steht noch aus. Es ist hierbei schon jetzt klar, dass es erhebliche finanzielle Auswirkungen haben wird für das Land, dass durch seine Könige schlecht regiert wurde. Beispiel:

2013 – 2023 = 120 Monate mal 200 € = 24.000 € mal 104.000 Beamte = 2.496.000.000 € Nachzahlung Sollte man also noch die Jahre bis 2003 zurückrechnen, dann käme diese Summe nochmals drauf.

Da auch das Land die CDU nun endlich einsah, dass es falsch gehandelt habe, gab die Hessische Landesregierung als Teil einer Anpassung der Besoldung, am 05.08.2022 bekannt, dass die hessischen Landesbeamtinnen und -beamte, Richterinnen und Richter sowie hessischen Pensionäre zum 1. April 2023 und 1. Januar 2024 jeweils drei Prozent mehr Gehalt erhalten, zusätzlich zur vereinbarten Tarif- und Besoldungserhöhung vom 15.11.2021 von 2,2 Prozent ab 01.08.2022 und 1,8 Prozent ab 01.08.2023. Was man aber nicht sagen kann – auf keinen Fall sagen kann – dass die CDU sich irgendwie vorher geregt hätte, bevor sie dazu verurteilt wurde. Was dann noch ausstehen würde, wären die oben angegeben Summen sowie eine weitere Anpassung der Besoldung und Pensionsbezüge. Man wird aber erst nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts tätig werden, das ist gewiss. Großmütig erklärte der Innenminister des Landes Hessen Peter Beuth Ende November 2022, dass er an seinem bereits erklärten Verzicht auf die Einrede der zeitnahen Geltendmachung von Besoldungsansprüchen weiterhin festhält. Auch hat Herr Beuth bereits mehrfach erklärt, dass eine entsprechende Anpassung der Besoldung für alle Beamtinnen und Beamte erfolgen wird, unabhängig ob ein diesbezüglicher Widerspruch eingelegt wurde oder nicht. Diese Aussage hat er unter anderem bei den Personalversammlungen des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main  und Polizeipräsidiums Nordhessen getätigt.


Andere Bundesländer zahlen ihren Beamten die 3.000 Euro Sonderzahlung aus Entlastungspaket und Coronahilfen

Der Bundestag und der Bundesrat haben eine Inflationsausgleichsprämie als Teil des dritten Entlastungspakets vom 3. September 2022 beschlossen, die es Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ermöglicht, ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro auszuzahlen. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung die sich zwar der Bundestag genehmigte und auch verteidigte, dass bedeutet aber keinesfalls, dass der kleine Polizeibeamte oder Verwaltungsbeamte des Landes Hessen diese auch bekommen muss. Das Land hüllt sich hierfür in ein eisiges Schweigen, vermutlich wartet es die Entscheidung des Gerichtes ab.

Bürgergeld hat auch Auswirkung auf Besoldung

Seit dem  1. Januar 2023 wird in Deutschland das Bürgergeld gezahlt, welches an die Stelle des bisherigen Arbeitslosengeldes II tritt, auch bekannt unter dem Namen Hartz IV. Durch die enorm hohen Summen, die man damit erzielen kann, lohnt es sich kaum mehr als Beamter zu arbeiten.

451 Euro Regelbedarf Vater + 451 Euro Regelbedarf Mutter + 420 Euro Regelbedarf Kind (15) + 348 Euro Regelbedarf Kind (13) + 348 Euro Regelbedarf Kind (10) Das Jobcenter zahlt zusätzlich zum jeweiligem Regelsatz auch noch die Kosten der Unterkunft für die Bedarfsgemeinschaft der Familie. Nehmen wir an, die Kaltmiete beträgt 850 Euro, die Nebenkosten betragen 120 Euro und die Heizkosten belaufen sich auf 200 Euro. Das Jobcenter zahlt somit zusätzlich zum Regelsatz noch 1170 Euro für die Kosten der Unterkunft (Miete etc). Der Bedarf der Familie beträgt damit insgesamt 3188 Euro.


Wegen der gestiegenen Regelsätze muss die Beamtenbesoldung angepasst werden, da sonst der vorgesehene Lohnabstand weiter unterschritten wird. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 besagt, dass die Beamtenbesoldung 15 Prozent über der Grundsicherung liegen muss („Alimentationsprinzip“)- somit 3666.20 €. Ganz ehrlich – würden sie dafür 41 Stunden die Woche arbeiten? Für 478,20 € mehr im Monat also 110 € mehr die Woche? Die Erhöhung des Bürgergelds wird – früher oder später – auch eine Erhöhung der Besoldung zur Folge haben. Dies hat auch Auswirkungen auf die Pensionen aller Beamtinnen und Beamten.

Inflation – Grundsatz der amtsangemessenen Besoldung

Die amtsangemessene Alimentation gehört zum Kernbereich der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums nach Artikel 33 Absatz 5 GG. Über die Höhe der amtsangemessenen Alimentation entscheidet der Landtag durch Gesetz. Sich selbst bedenkt gerade der Hessische Landtag doch eher großzügiger. Denn dort gibt es die automatische jährliche Erhöhung plus noch extra Erhöhungen. Die Inflationsrate in Deutschland lag in den vergangenen Jahren recht konstant zwischen 1,1 und 1,8 Prozent. Das Statistische Bundesamt (www.destatis.de) gibt die Inflationsrate im Dezember 2022 mit +10 Prozent an. Aktuell liegen wir bei 6.1 % durch die Einführung des 49 € Tickets wurde diese etwas gesenkt. In der Regel werden Entwicklungen wie eine hohe Inflation in die Tarifverhandlungen mit einbezogen. Der aktuelle Tarifvertrag aus Oktober 2021 läuft noch bis 31. Januar 2024. Somit werden frühestens ab Februar 2024 neue Tarifverhandlungen aufgenommen. Das letzte Tarifergebnis wurde 1:1 auf die Beamten übernommen.


Beamtenprivileg nur mit Eigenbeteiligung

In Hessen ist es so geregelt, dass man Privatpatient ist und auch ein Einzelzimmer haben kann sowie Chefarztbehandlung…wenn Ja wenn man dafür extra zahlt. Das kann also jedermann. Früher war diese Leistung mit inbegriffen, heute muss man für diese Teilleistung extra zahlen – auch ein Einschnitt durch die CDU.


Es bleibt also festzustellen, dass die CDU die letzten 20 Jahre gegen seine Beamtenschaft gearbeitet und gewirtschaftet hat und nicht einen Tag für sie. Deshalb Quit pro Quo bei dieser Wahl.

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