Was nun SCHOLZ? Nawalny sollte ausgetauscht werden!

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Die ganzen wunderbaren und harten Sprüche und Vorverurteilungen des Herrn Bundeskanzlers sind genau das was sie sind:

“PROPAGANDA”

Es ist grundsätzlich eines deutschen Kanzlers absolut unwürdig, sich auf so dünnes Eis zu begeben.

Auch in Deutschland gilt die sogenannte Unschuldsvermutung:

  • Artikel 48 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
  • In Deutschland ist die Unschuldsvermutung nicht ausdrücklich niedergelegt. Dieser Grundsatz ergibt sich nach einhelliger Auffassung aus dem Rechtstaatsprinzip des Artikel 20 Abs. 3 GG, Artikel 28 Abs.1 GG in Verbindung mit Artikel 6 der EMRK (Europäischen Menschenrechtskonvention). Artikel 6 Abs. 2 der EMRK lautet ausdrücklich:

„Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“

  • Zudem findet die Unschuldsvermutung auch in Artikel 11 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ihre Grundlage. Darin heißt es: 

„Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist so lange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“


Nawalny-Austausch zwischen Russland, Deutschland und den USA diskutiert – BILD-Quellen

Nach BILD-Informationen kam es tatsächlich zu solchen Verhandlungen. Moskau, Washington und Berlin beteiligten sich daran. Wladimir Putin wollte den in Deutschland im Gefängnis sitzenden russischen Agenten Vadim Krasikov freibekommen.

[Putin sieht den russischen Agenten Vadim Krasikov als Helden, der in Berlin einen geflüchteten radikal-islamistischen Terroristen ausfindig machte und liquidierte, der zuvor im Tschetschenien-Krieg gefangen genommene russische Soldaten nachweislich gefoltert und getötet hatte.]

Es wurde darüber gesprochen, dass Putin im Gegenzug Nawalny freilassen würde.

„Alexej Nawalny stand kurz vor seiner Freilassung“, schreibt BILD-Kolumnist Philip Pjatow.

Fakt ist jedenfalls, es bestanden ganz konkrete Pläne Herrn Nawalny auszutauschen und nach Deutschland zu bringen.




PUTIN hatte also doppelt keinen Grund Nawalny umzubringen. Denn Herrn Nawalny loszuwerden ist allein Gewinn genug. Wir wollen nun nicht mehr schlechtes schreiben über ihn, denn er ist verstorben, was deutlich zu früh ist. So oder so. Jedoch stellen wir noch immer anheim, sich selbst mal zu bemühen und zu ihm zu googeln. Alternativ klicken sie HIER

Der einzige der tatsächlich einen Grund gehabt hätte, wäre der unseelige BIDEN, denn die Amis sind an einem Schlechten Verhältnis der Bundesrepublik zu Russland mehr als interessiert.

Also muss man dem Kanzler tatsächlich wieder einmal billige Propaganda unterstellen, die nicht jedesmal mit:

“ICH KANN MICH NICHT MEHR ERINNERN”

eine Ausrede findet.

Sehr theoretisch wäre es mal an der Zeit, dass sich SCHOLZ entschuldigt – aber auch das würde das Format sprengen – sein Format!


“Ich muss Sie enttäuschen" – Ukrainischer Geheimdienst-Chef Budanow über Nawalnys Todesursache

Kirill Budanow, der Chef des ukrainischen Militärgeheimdienstes, behauptet, der russische Oppositionelle Alexei Nawalny sei an einem Blutgerinnsel (Thromboembolie), also eines natürlichen Todes, gestorben. Er bezeichnet diese Information als “mehr oder weniger bestätigt”.

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