Linksterroristen im Schmusekurs: Das Urteil gegen Hanna S. zeigt, wie milde unsere Justiz mit der linken Szene umgeht

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Wieder ist es ein Hammer, der eine entscheidende Rolle im Leben der Linksterroristin Hanna S. spielt – diesmal jedoch nicht der Schlaghammer auf den Kopf eines Opfers, sondern der Hammer des Richters, der niedergeht und das Urteil verkündet.

Vor dem Hochsicherheitsgerichtssaal das übliche Bild: Transparente, Parolen, Solidaritätsbekundungen für eine „politische Gefangene“. Drinnen die nüchterne Sprache der Richter: Hanna S., eine mutmaßliche Linksextremistin, wird zu fünf Jahren Haft verurteilt. Ihr wird vorgeworfen, zusammen mit Komplizen gezielt Menschen überfallen und dabei schwer verletzt zu haben – unter anderem durch brutale Schläge mit einem Hammer auf den Kopf eines Mannes.

Man stelle sich diese Szene einmal nüchtern vor: Ein Mensch wird mit einem Hammer attackiert. Das ist keine Rangelei auf dem Schulhof, kein „Protest“, sondern ein Mordversuch. Wer mit einem Schlagwerkzeug auf den Kopf losgeht, riskiert das Leben des Opfers. Und trotzdem spricht die Justiz von fünf Jahren Haft, abzüglich Untersuchungshaft. Ein mildes Urteil, fast schon eine Einladung, es beim nächsten Mal wieder zu versuchen.

Linksextreme Täter – rechte Opfer

Interessant ist auch, wie die öffentliche Wahrnehmung ausfällt. Wenn Linksextreme zuschlagen, wird gern relativiert: „mutmaßlich“, „politischer Aktivismus“, „Kampf gegen Rechts“. Wenn aber ein Rechter oder auch nur ein als solcher Verdächtigter straffällig wird, überschlagen sich Politik und Medien mit Forderungen nach maximalen Strafen und schärfsten Maßnahmen. Hier der Generalverdacht, dort die Samthandschuhe.

Es zeigt sich ein Muster: Linke Täter genießen Verständnis, rechte Täter – oder Menschen, die man kurzerhand in diese Ecke stellt – werden gnadenlos verfolgt. Bei angeblichen „Nazis“ gibt es keine Differenzierung mehr, kein „mutmaßlich“. Da ist das Urteil oft schon gefällt, bevor der Prozess überhaupt begonnen hat.

Das Ungleichgewicht der Justiz

Man darf die Frage stellen: Haben wir eine Zwei-Klassen-Justiz? Eine Justiz, die bei Linksextremen Rücksicht übt und bei Rechten Härte demonstriert? Die Milde im Fall Hanna S. deutet darauf hin. Wer Linksextremisten mit Samthandschuhen anfasst, signalisiert nicht nur Schwäche, sondern auch eine politische Schlagseite.

Linker Schmusekurs als Systemfrage

Ist es eigentlich verwunderlich, dass wir diesen linken Schmusekurs fahren? Man muss nur einen Blick auf die Unabhängigkeit der Richter werfen. Wenn SPD, Grüne und die übrigen linken Kräfte gezielt dafür sorgen, dass in die Richterämter nur Personen gelangen, die politisch zuverlässig auf Linie sind, braucht man sich über das Ergebnis nicht wundern. Am prominentesten zeigt sich das beim Bundesverfassungsgericht, wo man sehr genau hinsieht, wer „passt“ und wer nicht. Ist es da noch eine Überraschung, dass Urteile in eine bestimmte Richtung gehen? Nein, es ist nur die logische Konsequenz eines Systems, das sich selbst absichert.

Schmusekurs mit Linken – Gefahr für die Demokratie

Das Urteil gegen Hanna S. ist ein weiteres Indiz für diesen linken Schmusekurs. Wer mit einem Hammer zuschlägt, hat seine politische Maske längst fallen gelassen. Das ist kein Aktivismus, das ist blanker Terror. Eine Demokratie, die hier Milde walten lässt, zeigt Schwäche – und untergräbt ihre eigene Glaubwürdigkeit.


👉 Frage an Sie: Finden Sie fünf Jahre Haft für einen Hammer-Angriff gerecht? Oder ist das ein Schlag ins Gesicht der Opfer und aller, die von diesem „Kampf gegen Rechts“ ins Visier geraten?


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