Was ist eigentlich wenn ein ukrainisches Fahrzeug hier einen Unfall verursacht?

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Die aktuelle Regelung besagt, dass Ausländer, die mit ihren Fahrzeugen in Deutschland unterwegs sind, diese normalerweise innerhalb eines Jahres dort anmelden müssen – mit einer Ausnahme: Ukrainer.

Diese hatten bereits das Privileg, ohne Anmeldung weiterzufahren.

Ursprünglich sollte diese Ausnahmeregelung im April auslaufen, jedoch wurde sie nun bis September verlängert. Die Kosten, die daraus entstehen, sind noch unklar.

Ausnahmeregelung

Die Verlängerung der Ausnahmeregelung für Ukrainer in Deutschland besteht schon seit einiger Zeit. Diese erlaubte es ihnen, ohne Fahrzeuganmeldung weiterzufahren, was normalerweise nur für ein Jahr erlaubt ist.

Diese Sonderregelung wurde bereits verlängert und sollte eigentlich Ende März enden, wird aber nun bis September fortgesetzt. Einige dieser Fahrzeuge sind bereits seit zwei Jahren in Deutschland unterwegs.

Nach den deutschen Vorschriften muss ein ausländisches Fahrzeug, das länger als drei Monate in Deutschland fährt, eine Haftpflichtversicherung haben. Diese Regel gilt auch für Ukrainer. Es gibt zwei Möglichkeiten, eine solche Versicherung abzuschließen: entweder an der Grenze, gültig für höchstens ein Jahr, oder im Heimatland im Rahmen der “Grünen Karte”. Letzteres ist bereits für Ukrainer online möglich.

Das Problem dabei ist jedoch, dass es in der Ukraine keine Gewähr dafür gibt, dass solche Dokumente tatsächlich eine Versicherung darstellen, die im Schadensfall einspringt. Die Ukraine ist bekannt dafür, dass man dort praktisch alles kaufen kann, einschließlich Organe, Babys und Staatspräsidenten.

Deutsche Medien stellen die Verlängerung der Regelung als unproblematisch dar, da die Fahrzeuge angeblich ordnungsgemäß versichert sind.

Keine Steuerpflicht, keine Versicherungspflicht, kein TÜV, keine Strafzettel mehr

In der Praxis kann dies jedoch bedeuten, dass sie es doch nicht sind, da der Versicherer möglicherweise nicht existiert oder zahlungsunfähig ist.

In einem solchen Fall bleibt der deutsche Unfallgegner nicht auf den Kosten sitzen, da die Verkehrsopferhilfe einspringt.

Diese wird jedoch von den Haftpflichtversicherungen finanziert, was letztendlich bedeutet, dass die Kosten auf alle Versicherten umgelegt werden, die somit das Versicherungsprivileg der Ukrainer mitfinanzieren.

Noch erstaunlicher als die fortgesetzte Kulanz in Bezug auf die Versicherungen ist, dass die Verlängerung der Ausnahmeregelung ukrainische Fahrzeughalter auch von der Hauptuntersuchung befreit, die normalerweise erforderlich wäre, wenn Fahrzeuge bereits zwei Jahre in Deutschland sind.


Dieses Buch schreib vor vielen Jahren Ulrich Wickert. Irgendwie hatte er Recht.

Ukrainer mit einem fetten weissen SUV müsste man sein

Natürlich sind es auch alles tolle Faktenchecker, die behaupten, dass man ukrainische Kennzeichen gar nicht kaufen könnte.

Sowas wird lang und breit dargelegt warum das Fakemeldungen der Russen sein müssen.


Eine kitzkleine Suche ergab folgende Treffer am 01.04.2024, 21.20 Uhr

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