Das Sozialrecht in Deutschland hat seine Wurzeln im späten 19. Jahrhundert. Es wurde maßgeblich durch die Sozialpolitik von Otto von Bismarck, dem damaligen Reichskanzler, geprägt. Bismarck führte in den 1880er Jahren die ersten Sozialversicherungssysteme ein, um den sozialen Frieden zu sichern und die aufkommende Arbeiterbewegung zu befrieden.
Historische Entwicklung
- 1883: Einführung der Krankenversicherung.
- 1884: Einführung der Unfallversicherung.
- 1889: Einführung der Rentenversicherung.
Diese drei Versicherungen bildeten die Grundlage des Sozialstaats und wurden später zu einem umfassenden System ausgebaut.
Inhalt des Sozialrechts
Das Sozialrecht umfasst alle gesetzlichen Regelungen, die der sozialen Sicherung der Bürger dienen. Es regelt unter anderem die Ansprüche auf Sozialleistungen, den Schutz bei Krankheit, Arbeitslosigkeit, Invalidität und im Alter, aber auch den Schutz vor sozialer Ausgrenzung.
Im Sozialrecht wird in verschiedene Bereiche unterschieden:
- Sozialversicherungsrecht: Kranken-, Renten-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung.
- Sozialhilferecht: Sicherstellung des Existenzminimums für Menschen in Notlagen.
- Kinder- und Jugendhilferecht: Unterstützung und Schutz von Kindern und Jugendlichen.
- Arbeitsförderungsrecht: Regelungen zur Förderung von Arbeit, z. B. durch das Arbeitslosengeld und Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung.
- Behindertenrecht: Regelungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben.
Das Sozialrecht ist im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt, das in verschiedene Bücher unterteilt ist, die sich jeweils spezifischen Bereichen der sozialen Sicherung widmen.
Insgesamt gibt es 12 + 1 Bücher:
- SGB I (Allgemeiner Teil)
- SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende)
- SGB III (Arbeitsförderung)
- SGB IV (Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung)
- SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung)
- SGB VI (Gesetzliche Rentenversicherung)
- SGB VII (Gesetzliche Unfallversicherung)
- SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe)
- SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen)
- SGB X (Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz)
- SGB XI (Soziale Pflegeversicherung)
- SGB XII (Eingliederungshilfe)
- SGB XIV (Soziales Entschädigungsrecht) als neuestes Buch